Information zur Grundsteuerreform 2025
Die neue Grundsteuer tritt ab 01.01.2025 in Kraft. Es ist beabsichtigt, die neuen Hebesätze bis zum 30. Juni 2025 zu beschließen und danach die Grundsteuerbescheide zu verschicken. Es liegt momentan noch kein ausreichender Datenstand vor, um die aufkommensneutralen Hebesätze für das Jahr 2025 berechnen zu können. Von „Aufkommensneutralität“ wird gesprochen, wenn sich am gesamten Grundsteueraufkommen der Gemeinde nichts ändert. Leider kann dies nicht für jedes einzelne Grundstück gewährleistet werden. Zahlungen für die Grundsteuer 2025 müssen erst mit Vorliegen des neuen Grundsteuerbescheides geleistet werden.