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2. Änderung der Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe der Kirche Biestow

2. Änderung der Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe der Kirche Biestow

vom 12. Mai 2005

in der Fassung der 1. Änderung vom 26. Februar 2009

Auf Grund des § 32 Nrn. 7 und 8 Kirchgemeindeordnung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs hat der Kirchgemeinderat die nachstehende zu veröffentlichende 2. Änderung der Friedhofsgebührenordnung für die kirchlichen Friedhöfe in der Kirchgemeinde Biestow am 19. April 2012 beschlossen:

§ 1

Inhalt der 1. Änderung

 

§ 5, Gebührenhöhe, 1. Grabnutzungsgebühren erhält an nächst freier Stelle folgenden Zusatz:

Urnengemeinschaftsanlage auf dem Neuen Friedhof auf ausgewiesenen Sonderflächen:

–         für ein Urnenreihengrab je Grabbreite für 20 Jahre
(inkl. Pflege und Friedhofsunterhaltungsgebühr):                            1.500,00 €

Die Eintragung des Namens und der Lebensdaten des verstorbenen ist eine Sonderleistung und wird pro Buchstabe/Zeichen gesondert berechnet.

§ 2

In-Kraft-Treten

(1)   Diese 2. Änderung der Friedhofsgebührenordnung tritt nach kirchenaufsichtlicher Genehmigung am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie kann jederzeit mit kirchenaufsichtlicher Genehmigung ergänzt und abgeändert werden.

(2)   Mit Inkrafttreten dieser 2.Änderung behalten die nicht geänderten Bestimmungen der Friedhofsgebührenordnung vom 12. Mai 2005 in der Fassung der 1. Änderung vom 26. Februar 2009 ihre Rechtskraft.

Der Kirchgemeinderat der Kirchgemeinde Biestow am 19. April 2012.