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Gemeinde Pölchow – 1. Änderung des Flächennutzungsplans Pölchow

1. Änderung des Flächennutzungsplans Pölchow
hier: Öffentliche Auslegung des Planentwurfs (§ 3 (2) BauGB)

 

Die Gemeindevertretung Kritzmow hat am 21.08.2012 den Entwurf der

1. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt.

Der Änderungsbereich liegt in der Gemarkung Pölchow nördlich der Gemeindestraße „An der Ziegelei“ nordwestlich der ehemaligen Ziegelei Pölchow, südlich der BAB A20 und betrifft die Planung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.

Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung dazu liegen in der Zeit vom 03.09.2012 bis zum 02.10.2012 im Amt Warnow-West, 18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Zu dem Planentwurf sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:

– Eingriffs- und Ausgleichsbilanz vom 03.08.2012

– artenschutzrechtliche Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie vom 18.06.2012 mit Abwägungsentscheidung vom 21.08.2012

– Stellungnahme vom 11.05.12 und Detailauskünfte des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege mit Abwägungsentscheidung vom 21.08.2012

– Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde vom 26.04.12 mit Abwägungsentscheidung vom 21.08.2012

– Nachweis der Oberflächenwasser-Versickerung (S.I.G. GmbH 08/2012).

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf des Bebauungsplans schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

   Kritzmow, 23.08.2012

 

U. Schenka
Bürgermeister