Gemeinde Pölchow – 1. Änderung Flächennutzungsplan; Öffentliche Auslegung Planentwurf
Nachfolgendes ist amtlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde Pölchow öffentlich bekannt gemacht worden:
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Bekanntmachung der Gemeinde Pölchow
1. Änderung des Flächennutzungsplans Pölchow
hier: Öffentliche Auslegung des Planentwurfs (§ 3 (2) BauGB)
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Flächennutzungsplans Pölchow wird aus verfahrensrechtlichen Gründen wiederholt.Der Änderungsbereich liegt in der Gemarkung Pölchow nördlich der Gemeindestraße ‚An der Ziegelei‘ nordwestlich der ehemaligen Ziegelei Pölchow, südlich der BAB A20 und betrifft die Planung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung dazu liegen in der Zeit vom 29.01.2013 bis zum 28.02.2013 im Amt Warnow-West, 18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Zu dem Planentwurf sind folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar: – Eingriffs- und Ausgleichsbilanz vom 03.08.2012 – artenschutzrechtliche Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie vom 18.06.2012 mit Abwägungsentscheidung vom 21.08.2012 – Stellungnahme vom 11.05.12 und Detailauskünfte des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege mit Abwägungsentscheidung vom 21.08.2012 – Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde vom 26.04.12 mit Abwägungsentscheidung vom 21.08.2012 – Nachweis der Oberflächenwasser-Versickerung (S.I.G. GmbH 08/2012) |
Kritzmow, 21.01.2013
U. Schenka
Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
ausgehängt am: 21.01.2013
abzunehmen ab: 06.02.2013
Unterschrift, Dienstsiegel
abgenommen am: ………………
Unterschrift, Dienstsiegel