Amt – Auflegung der Vorschlagslisten zur Vorbereitung der Wahl der Schöffinnen und Schöffen
Auflegung der Vorschlagslisten der Gemeinden Elmenhorst/Lichtenhagen, Kritzmow, Lambrechtshagen, Papendorf, Pölchow, Stäbelow und Ziesendorf zur Vorbereitung der Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode vom 01.01.2014 bis 31.12.2018
Die Listen mit den Namen der Personen, die zum Amt einer Schöffin/eines Schöffen berufen werden können, liegen in der Zeit vom 13.05.2013 bis zum 17.05.2013 im Amt Warnow-West, Zimmer 2.14, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Einsprüche können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, bei der oben genannten Behörde schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der jeweils geltenden Fassung nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Kritzmow, 07.05.2013
Gerhard Matthies
Amtsvorsteher