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Jagdgenossenschaft Kritzmow – Einladung

Öffentliche Bekanntmachung

Die Jagdgenossenschaft Kritzmow verfügt seit geraumer Zeit über keinen ordentlich gewählten Jagdvorstand. Solange die Jagdgenossenschaft keinen Jagdvorstand gewählt hat, werden die Geschäfte des Jagdvorstandes gemäß §  9 Abs. 2 Satz 3 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) vom 29.11.1952 in der derzeit geltenden Fassung vom Gemeindevorstand wahrgenommen. Gemeindevorstand im Sinne von §  9 Abs. 2 Satz 3 BJagdG ist der Bürgermeister (Notjagdvorstand).

Zur Neuwahl eines Vorstandes der Jagdgenossenschaft Kritzmow und zur Klärung weiterer Fragen von allgemeinem Interesse wird hiermit zu einer Versammlung der Jagdgenossen eingeladen (§ 5 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 7 Abs. 1 der Satzung der Jagdgenossenschaft Kritzmow vom 27.06.2005)

Ort:                 Bibliotheksraum im Gemeindebüro Kritzmow, Schulweg 1, 18198 Kritzmow

Termin:           1. August 2013; 19.00 Uhr

Mitglied der Jagdgenossenschaft Kritzmow sind die Eigentümer von bejagbaren Grundstücken im Bereich der Gemeinde Kritzmow, sofern ihre Grundfläche nicht wegen der Grundstücksgröße von mehr als 75 ha einen Eigenjagdbezirk bildet.

Die Wahl der Jagdgenossen sowie Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen gemäß § 9 Abs. 3 BJagdG sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche (doppelte Mehrheit).

Tagesordnung:

  1. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung, Anwesenheit und Beschlussfähigkeit
  2. Änderungen zur Tagesordnung
  3. Wahl des Jagdvorstandes und namentliche Bekanntgabe dessen Mitglieder
  4. Beratung über die Neuverpachtung der Jagdnutzung im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Kritzmow
  5. Beratung über die Verwendung des Reinertrags aus der Jagdnutzung
  6. Verschiedenes

 

Thomas Knopp
Bürgermeister und Notjagdvorstand