Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – B-Plan 15 „Wohngebiet südlich der Hauptstraße (ehemals Hof Hartmann)“
Nachfolgendes ist amtlich durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen öffentlich bekannt gemacht worden.
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Bekanntmachung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
Bebauungsplan Nr. 15, „Wohngebiet südlich der Hauptstraße (ehemals Hof Hartmann)“ in Elmenhorst
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für die 1. Änderung,
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 09.10.2014 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15, „Wohngebiet südlich der Hauptstraße (ehemals Hof Hartmann)“, beschlossen.
Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 16.12.2014 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung liegt
vom 27.01.2015 bis zum 26.02.2015
Im Amt Warnow-West, Schulweg 1 a, 18198 Kritzmow, während der Dienst- und Öffnungszeiten öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fachgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die B-Plan-Änderung berührt keine Grundzüge der Planung und ist im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen. Es sind die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit, die öffentliche Auslegung des Entwurfs sowie die Behördenbeteiligung durchzuführen.
Kritzmow, 06.01.2014
Dr. W. Schulz
1. stv. Bürgermeister
ausgehängt am: 06.01.2015_______ ________________
Unterschrift Dienstsiegel
abzunehmen am: 21.01.2015_______ ________________
Unterschrift Dienstsiegel
Übersichtsplan Änderungsbereich