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Gemeindewahlbehörde – Ehrenamtliche Wahlhelfer für die Landtagswahl am 04.09.2016 gesucht

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

in Deutschland wird die ordnungsgemäße Durchführung der freien Wahlen durch seine Bürger sichergestellt. Das ist ein wertvoller Teil unserer Demokratie.

Wenn Sie bei der Durchführung der Landtagswahl am 04. September 2016 aktiv mitwirken wollen, laden wir Sie herzlich zur Übernahme eines Ehrenamtes im Wahlvorstand Ihrer Gemeinde ein.
Aufgabe der Wahlvorstände ist es im Wesentlichen,

– die Wahlberechtigung zu prüfen,
– die Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis anzubringen,
– die Stimmzettel auszugeben,
– die Wahlkabinen und Wahlurnen zu beaufsichtigen,
– den gesamten Wahlvorgang vor Störungen und Beeinflussungen zu schützen
– und schließlich ab 18 Uhr die Stimmzettel auszuzählen.

Der Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher, dem Schriftführer, deren Stellvertretern und bis zu 5 Beisitzern.

Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Im Wahlvorstand können mitwirken, alle Deutschen nach Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag

– das 18. Lebensjahr vollendet haben,
– seit mindestens 37 Tagen (29.07.2016) im Amtsgebiet ihre Hauptwohnung haben
– und nicht nach § 5 Landes- und Kommunalwahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

In der Regel sind die Wahlvorstände so besetzt, dass ein Team vormittags und ein Team nachmittags am Wahltag im Wahllokal tätig ist. Lediglich ab 17.30 Uhr sind alle Mitglieder des Wahlvorstandes zur Stimmzettelauszählung wieder gleichzeitig im Einsatz. Für diese ehrenamtliche Tätigkeit wird eine gesetzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 21 € gezahlt.

Hildegard Schulz
Gemeindewahlleiterin

Wenn Sie Interesse an der Mitwirkung im Wahllokal haben, tragen Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten ein.