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Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – Bebauungsplan Nr. 2, Wohngebiet „Gauswisch“, 1. Änderung

Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen öffentlich bekannt gemacht.
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Bekanntmachung

der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Bebauungsplan Nr. 2, Wohngebiet „Gauswisch“, 1. Änderung

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für die 1. Änderung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 30.06.2016 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2, Wohngebiet „Gauswisch“ gefasst.

Planungsziele:

  • Änderung der Baugrenzen im Bereich der Flurstücke 31/28 und 31/29
  • Festsetzung der Zulässigkeit einer Überschreitung der GRZ für den Änderungsbereich

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2, Wohngebiet „Gauswisch“, erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB. Von einer Umweltprüfung und dem Umweltbericht wird abgesehen.

Der Änderungsbereich des Bebauungsplanes betrifft eine Teilfläche des Baugebiets Nr. 6, die Flurstücke 31/28 und 31/29. Im beiliegenden Übersichtsplan ist der Änderungsbereich dargestellt.

Kritzmow, 05.07.2016

 

H. Harbrecht
Bürgermeister

ausgehängt am:         06.07.2016      _______________                 _______________

Unterschrift                            Dienstsiegel

abzunehmen ab:        21.07.2016

 

abgenommen am:      _________      _______________                 _______________

Datum             Unterschrift                            Dienstsiegel