Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – Bebauungsplan Nr. 2, Wohngebiet „Gauswisch“, 1. Änderung
Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen öffentlich bekannt gemacht.
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Bekanntmachung
der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
Bebauungsplan Nr. 2, Wohngebiet „Gauswisch“, 1. Änderung
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für die 1. Änderung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 30.06.2016 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2, Wohngebiet „Gauswisch“ gefasst.
Planungsziele:
- Änderung der Baugrenzen im Bereich der Flurstücke 31/28 und 31/29
- Festsetzung der Zulässigkeit einer Überschreitung der GRZ für den Änderungsbereich
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2, Wohngebiet „Gauswisch“, erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB. Von einer Umweltprüfung und dem Umweltbericht wird abgesehen.
Der Änderungsbereich des Bebauungsplanes betrifft eine Teilfläche des Baugebiets Nr. 6, die Flurstücke 31/28 und 31/29. Im beiliegenden Übersichtsplan ist der Änderungsbereich dargestellt.
Kritzmow, 05.07.2016
H. Harbrecht
Bürgermeister
ausgehängt am: 06.07.2016 _______________ _______________
Unterschrift Dienstsiegel
abzunehmen ab: 21.07.2016
abgenommen am: _________ _______________ _______________
Datum Unterschrift Dienstsiegel