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Gemeinde Papendorf – 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Sedansberg“

Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde Papendorf öffentlich bekanntgemacht.
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Papendorf

1.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Sedansberg“ der Gemeinde Papendorf, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat am 21.07.2016 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 der Gemeinde Papendorf „Sedansberg“ gemäß § 2 und 8 BauGB beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die baulichen Erweiterungsmöglichkeiten für die vorhandenen Wochenendhäuser eingeschränkt werden, um die fortschreitende Umnutzung zu Dauerwohnungen zu unterbinden.

Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Baugebiete innerhalb des Geltungsbereiches der Ursprungsplanung über den B-Plan Nr. 14, die als Sondergebiete „Wochenendhausgebiet“ festgesetzt wurden, einschließlich der Erschließungsflächen.

(s. Anlage: Lageplan).

Der Aufstellungsbeschuss wird hiermit bekannt gemacht.

Die Öffentlichkeit kann sich während der Dienststunden im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Dabei besteht auch die Möglichkeit sich zur Planung zu äußern.

Kritzmow, den 26.07.2016

K. Zeplien
Der Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am: 26.07.2016

abzunehmen ab: 09.08.2016

 

Unterschrift, Dienstsiegel

 

abgenommen am:      ………………

Unterschrift, Dienstsiegel

 

Lageplan des Geltungsbereichs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Sedansberg“ der Gemeinde Papendorf

Dokument1