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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10, Wohngebiet „Oberhagen“

Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen öffentlich bekannt gemacht.

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat am 29.06.2017 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10, Wohngebiet „Oberhagen“ gem.

  • 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die 2. Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes soll innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes

Nr. 11 der Ursprungsplanung die Baugrenze des östlichen Baufeldes nach Westen erweitert werden, um eine bessere Ausnutzung des derzeit mit einem großen Wohn-/ Scheunengebäude bebauten Grundstücks zu ermöglichen (s. Übersichtsplan in der Anlage). Es ist die Errichtung von fünf Einfamilienhäusern auf dem ca. 2.700 m² großen Grundstück geplant. Eines dieser Häuser wird als Ersatzbau voraussichtlich vorab im Rahmen der aktuell rechtskräftigen 1. Änderung des B-Planes Nr. 10 errichtet. Die Mindestgröße soll auf 500 m² festgesetzt werden.

Der Geltungsbereich der 2. Änderung umfasst den östlichen Teilbereich des Baufeldes 11 der Ursprungsplanung über den B-Plan Nr. 10 an der Ganterstrat (Planstraße F), der als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt wurde (Flurstück 34/37, Flur 4, Gemarkung Elmenhorst – s. Übersichtsplan in der Anlage).

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Harbrecht

Bürgermeister

Kritzmow, 25.07.2017

 

Anlage Bekanntmachung Übersichtsplan: https://www.amt-warnow-west.de/aww/index.php/anlage-bekanntmachung-uebersichtsplan-2/