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Gemeinde Papendorf – Widmungsverfügung

Beschluss der Gemeindevertretung vom 05.10.2017.
Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg – Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der derzeit geltenden Fassung wird die nachstehende Straße unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG-MV mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

  1. Straßenname Buchholzer Straße 15-17
  2. Lagebezeichnung: Gemarkung Niendorf, Flur 1, Flurstücke 55/18 (TF aus) und 56/5 (TF aus)
  3. Festsetzung
    3.1 Klassifizierung: Die Straße ist eine Gemeindestraße gemäß § 3 Nr. 3 StrWG- M-V
    3.2: Funktion: Ortsstraße gemäß § 3 Nr. 3a Abgehend von der L132 bis zum Beginn der Privatwegefläche
    3.3. Träger der Straßenbaulast: Gemeinde Papendorf
    3.4. Widmungsverfügung: Die Widmung wird auf folgende Benutzungsarten festgelegt: Allgemeiner Fahr- und Fußgängerverkehr
    Keine Beschränkungen vorhanden

 Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amt Warnow-West, Der Amtsvorsteher, Schulweg 1 a, 18198 Kritzmow erhoben werden.

Die Unterlagen zur Verfügung und deren Begründung liegen hier zu den gewöhnlichen Sprechzeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus. Gemäß § 41 Absatz 4 Satz 3

VwVfG M-V gilt die Verfügung 2 Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Datum: 17.10.2017

 

K. Zeplien
Bürgermeister

Anlage:
Übersichtskarte

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