Festsetzung von Straßennamens in der Gemeinde Papendorf
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat in öffentlicher Sitzung am 05.10.2017 gemäß § 22 Abs. 1 und 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 in Verbindung mit § 51 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 in der zurzeit geltenden Fassung die Neubenennung von Straße beschlossen.
Dies wird hiermit im Sinne von § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.09.2014 allgemein bekannt gegeben.
Festsetzung:
Für den Bereich des B-Plan-Gebiets 9 b, Gewerbegebiet Sandkrug in Papendorf soll die nördliche Erschließungsstraße, beginnend zwischen den Gebäuden Sandkrug 4 und 4 a, den Namen
Am Mühlberg
und die südliche Erschließungsstraße, beginnend gegenüber des Gebäudes Sandkrug 7, den Namen
Am Specking
erhalten.
Hinweis:
Die Unterlagen zur Verfügung und deren Begründung liegen hier zu den gewöhnlichen Sprechzeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus.
Gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V gilt die Verfügung zwei Wochen nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach dem Tage der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt Warnow-West, Der Amtsvorsteher, Schulweg 1 a, 18198 Kritzmow, einzulegen.
Kritzmow, den 18.10.2017
Zeplien
Bürgermeister