Anmeldung/Ummeldung
Wir heißen Sie im Amtsbereich Warnow-West herzlich willkommen!
Die An- oder Ummeldung können Sie persönlich vornehmen oder durch einen Bevollmächtigten erledigen lassen. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
Eine Anmeldung in die Zukunft ist nicht möglich.
Wenn nur ein Sorgeberechtigter zur Anmeldung des Kindes/der Kinder erscheint, füllen Sie bitte die Einverständniserklärung zum Umzug Kind aus.
Hierzu legen Sie bitte für jede zu meldende Person folgende Unterlagen vor:
– Wohnungsgeberbestätigung (Vordruck hier)
– Personalausweise, Reisepässe, Kinderreisepässe
– Geburtsurkunden im Original
Gleiches gilt auch bei der Anmeldung einer Nebenwohnung.
Formular Vollmacht zur An-/Ummeldung
Vordruck Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei Umzug Kind
Fristen
Anmeldefrist: spätestens 2 Wochen nach Wohnungsbezug
Gebühren
Anmeldungen und Ummeldungen sind gebührenfrei.
Abmeldung
Ziehen Sie innerhalb von Deutschland um, brauchen Sie sich beim bisherigen Wohnort nicht abmelden. Abmeldepflicht besteht weiterhin für Nebenwohnungen, beim Wegzug ins Ausland und wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht. Eine Abmeldung der Nebenwohnung müssen Sie in der Hauptwohnsitzgemeinde vornehmen lassen. Abmeldungen müssen laut Meldegesetz innerhalb von zwei Wochen erfolgen.
Onlineabmeldung einer Nebenwohnung
Fristen
Abmeldefrist: spätestens 2 Wochen nach Auszug, frühestens 1 Woche vor Auszug möglich
Gebühren
Abmeldungen sind gebührenfrei