Seite ausdrucken Seite ausdrucken

Öffentliche Bekanntmachung

Das Amt Warnow-West gibt bekannt, dass nachfolgend aufgeführte Ausnahmegenehmigung zur Gewährung von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung einschließlich des dazugehörenden blauen „Parkausweises für Behinderte“ hiermit für ungültig erklärt wird:

Ausnahmegenehmigung Nr. 19/16
ausgestellt am 27.10.2016 durch das Amt Warnow-West
befristet gültig bis 31.10.2021

 

Kritzmow, den 07.03.2018

 

  1. A. Siegfried Fittkau