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Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung einer weiteren Aufnahme in die Vorschlagsliste der Gemeinde Lambrechtshagen für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen hat in ihrer Sitzung am 03.05.2018 einen weiteren Beschluss über die Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 gefasst.

Dieser Vorschlag liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) 7 Tage im Amt Warnow-West, Zimmer 2.14, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow in der Zeit vom 14.05.2018 bis 20.05.2018 zu jedermanns Einsicht aus.

Gegen den Vorschlag kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll im Amt Warnow West, Zimmer 2.14, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste eine Person aufgenommen wurde, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durfte oder sollte.

Kritzmow, den 07.05.2018

 

 

Holger Kutschke
Bürgermeister