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Gemeinde Papendorf – Bekanntmachung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 „Schulsporthalle am Campus“

Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde Papendorf öffentlich bekannt gemacht.
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Papendorf

Bekanntmachung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 „Schulsporthalle am Campus“ der Gemeinde Papendorf

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat in ihrer Sitzung am 03.05.2018 die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 „Schulsporthalle am Campus“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften dazu gemäß § 86 Landesbauordnung (LBauO M-V) beschlossen. Die Begründung zur Satzung einschließlich Umweltbericht wurde gebilligt.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften wird hiermit gemäß § 86 LBauO M-V bekannt gemacht. Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 tritt mit Ablauf der Bekanntmachungsfrist in Kraft. Jedermann kann die Satzung und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung sowie die der Satzung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen und DIN-Vorschriften) ab diesem Tage während der Dienststunden im Amtsgebäude des Amtes Warnow-West, Bauamt, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow sowie auf der Homepage des Amtes Warnow-West einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen.

Unbeachtlich werden:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes,
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) oder von aufgrund der KV M-V erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 sind nach § 5 Abs. 5 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Anlage: Übersichtsplan

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22 „Schulsporthalle am Campus“ der Gemeinde Papendorf

 

 

 

 

 

 

 

 

Kritzmow, den 21.06.2018

 

L. Zeplien
Bürgermeister


Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am: 25.06.2018

abzunehmen ab: 10.07.2018

Unterschrift, Dienstsiegel

 

abgenommen am:      ………………

Unterschrift, Dienstsiegel