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Amt – Bekanntmachung Eröffnungsbilanz des Amtes zum 01.01.2012

Bekanntmachung des Amtes Warnow-West
über die Eröffnungsbilanz des Amtes Warnow-West zum 01.01.2012

Die Eröffnungsbilanz des Amtes Warnow-West zum 01.01.2012 wurde durch den Amtsausschuss des Amtes Warnow-West beschlossen und wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Die Eröffnungsbilanz liegt mit ihren Anlagen sowie mit dem abschließenden Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage im Amt Warnow-West, Schulweg 1 a in Kritzmow, Zimmer 2.17 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

hier die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 als PDF-Dokument

Kritzmow, den 24.04.2014

 

gez.
Gerhard Matthies
Amtsvorsteher

Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M/V):

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M/V enthalten oder aufgrund der KV M/V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.