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Amt – Ergänzung zur Wahlbekanntmachung

Ergänzung zur Wahlbekanntmachung

Durchführung einer repräsentativen Wahlstatistik zur Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments am 25. Mai 2014

1. Auf der Grundlage des § 3 des Wahlstatistikgesetzes vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023),     geändert durch Gesetz vom 27. April 2013 (BGBl. I S. 962) werden zur Europawahl 2014
unter Wahrung des Wahlgeheimnisses in ausgewählten allgemeinen Wahlbezirken und
Briefwahlbezirken repräsentative Auszählungen nach dem Wahltag durchgeführt.

Aus den Ergebnissen werden in den Folgemonaten repräsentative Wahlstatistiken über

a) die Wahlberechtigten, Wahlscheinvermerke und die Beteiligung an den Wahlen
nach Geschlecht und 10 Geburtsjahresgruppen, sowie

b) die Wähler und ihre Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge nach
Geschlecht und 6 Geburtsjahresgruppen sowie die Gründe für die Ungültigkeit
von  Stimmen

als repräsentative Bundesstatistiken erstellt.

Die ausgewählten allgemeinen Stichprobenwahlbezirke müssen mindestens 400 Wahl    berechtigte und die ausgewählten Stichprobenbriefwahlbezirke mindestens 400 Wähler     umfassen

Die statistischen Auszählungen

– der Wählerverzeichnisse nach a) werden in den Gemeindewahlbehörden, in denen                ausgewählte Wahlbezirke liegen und
– der Stimmzettel nach b) im Statistischen Landesamt Mecklenburg-Vorpommern

durchgeführt.

Nach § 6 des Wahlstatistikgesetzes dürfen die Wählerverzeichnisse und die gekennzeich    neten Stimmzettel bei den wahlstatistischen Auszählungen nicht zusammengeführt werden.

2. In die repräsentative Wahlstatistik ist der allgemeine Wahlbezirk 002 der
Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen einbezogen.

3. In den ausgewählten repräsentativen Wahlbezirken werden nur Stimmzettel verwendet,     die einen für die repräsentative Wahlstatistik nachfolgend aufgeführten Zusatzaufdruck     enthalten.

A.    Mann, geboren 1990 bis 1996                      G.        Frau, geboren 1990 bis 1996

B.    Mann, geboren 1980 bis 1989                      H.        Frau, geboren 1980 bis 1989

C.    Mann, geboren 1970 bis 1979                      I.         Frau, geboren 1970 bis 1979

D.    Mann, geboren 1955 bis 1969                      K.        Frau, geboren 1955 bis 1969

E.    Mann, geboren 1945 bis 1954                      L.        Frau, geboren 1945 bis 1954

F.     Mann, geboren 1944 und früher                 M.       Frau geboren 1944 und früher

Der Wähler erhält für die Stimmabgabe einen in Abhängigkeit vom Geschlecht und Alter     mit Unterscheidungsaufdruck versehenen Stimmzettel ausgehändigt.  Die repräsentative Wahlstatistik hat keinen Einfluss auf die Ermittlung der Ergebnisse der Europawahl durch die Wahlvorstände in den repräsentativen Wahlbezirken.

Kritzmow, 28.04.2014

 

Hildegard Schulz
Gemeindewahlleiterin