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Amt – Öffentliche Zustellung von Schriftstücken

Bekanntmachung des Amtes Warnow-West

Öffentliche Bekanntmachung des Fachbereiches Finanzverwaltung/Steuern des Amtes Warnow-West für die Gemeinde Stäbelow über die öffentliche Zustellung von Bescheiden zur Gewerbesteuer für die Jahre 2014 und 2015.

Herr Christian Berg hat einen Firmensitz in der Gemeinde Stäbelow.

Die an die Firma Christian Berg gerichteten Bescheide vom 27.01.2016 und 16.02.2017 über Gewerbesteuerforderungen für die Jahr 2014 und 2015, Kassenzeichen: 40/172 werden hiermit gemäß § 108 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg- Vorpommern vom 26. Februar 2004, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 02. Dezember 2009 öffentlich zugestellt.

Der derzeitige Aufenthaltsort des Adressaten ist unbekannt.

Die letzte bekannte Anschrift des o. g. Bescheidempfängers lautet: Kindergartenweg 4E, 18198 Stäbelow.

Die Schriftstücke können im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, Zimmer 2.1 während der Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden.

Die Einsichtnahme kann nur durch die pflichtige Firma nebst persönlich haftenden Gesellschaftern und Geschäftsführung oder eine von ihm bevollmächtigte Person erfolgen. Erfolgt die Einsichtnahme durch eine bevollmächtigte Person, ist eine beglaubigte Vollmacht vorzulegen.

Der Lauf der Frist zur Äußerung beginnt mit der erfolgten öffentlichen Zustellung.

Die Bescheide über die Gewerbesteuern 2014 und 2015 gelten als zugestellt, wenn seit dieser Bekanntmachung ein Monat vergangen ist.

 

J. Weber
Sachbearbeiterin
Finanzverwaltung/ Steuern