Seite ausdrucken Seite ausdrucken

Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen in den Gemeinden des Amtes Warnow-West zur Bildung von Wahlvorständen anlässlich der Wahl zum Deutschen Bundestag und zur Landtagswahl am 26. September 2021

Zur Bildung der Wahlvorstände bitte ich Sie, mir Wahlberechtigte aus den amtsangehörigen Gemeinden für die Berufung in die Wahlvorstände vorzuschlagen. In diesem Wahlorgan dürfen Wahlbewerber/innen, Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und ihre Stellvertreter/Stellvertreterin nicht Mitglied sein.

Der Einsatz in einem Wahllokal erfolgt durch Berufung zum/zur Wahlvorsteher/in, stellv. Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in, stellv. Schriftführer/in oder als Beisitzer. Durch das Amt Warnow-West erfolgt im Rahmen einer Schulung eine Einführung in diese Tätigkeiten.

Folgende Aufwandsentschädigungen werden für den Wahltag gezahlt:

Wahlvorsteher/in                                                                                         35,00 EUR

Stellv. Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in,
stellv. Schriftführer/in und Beisitzer                                                     25,00 EUR

Bitte reichen Sie Ihre Vorschläge bis zum 30.04.2021 im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow oder per Fax an 038207/63329 bzw. per E-Mail an wahlen@warnow-west.de ein.

 

Kritzmow, 13.04.2021

 

Jörg Blotenberg
Gemeindewahlleiter