Aufstellung der Vorschlagslisten zur Schöffenwahl für die Amtszeit von 2019 bis 2023
Verlängerung der Aufstellung der Vorschlagslisten zur Schöffenwahl für die Amtszeit von 2019 bis 2023 – Bewerbungen sind noch bis zum 26.01.2018 möglich.
(betrifft die Gemeinden Elmenhorst/Lichtenhagen, Stäbelow und Ziesendorf)
Im ersten Halbjahr 2018 sind bundesweit die Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 zu wählen. Gesucht werden in der
Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen 5
Gemeinde Kritzmow 4
Gemeinde Lambrechtshagen 3
Gemeinde Papendorf 3
Gemeinde Pölchow 1
Gemeinde Stäbelow 2
Gemeinde Ziesendorf 2
Frauen und Männer, die am Amts- und Landgericht Rostock als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nach § 31 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nur von Deutschen versehen werden. Die zu berufenen Personen sollen am 01.01.2019 das 25. Lebensjahr vollendet, jedoch das 70. Lebensjahr noch nicht überschritten haben und müssen zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagslisten in der jeweiligen Gemeinde wohnhaft sein.
Personen, die sich für das Schöffenamt bewerben, sollen aus gesundheitlichen Gründen geeignet und nicht in Vermögensverfall geraten sein.
Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte sind von der Wahl ausgeschlossen, genau wie Berufsgruppen, die mit der Rechtssprechung zu tun haben, wie Polizei- und Strafvollzugsbeamte, Bewährungs- und Gerichtshelfer.
Personen, die bereits in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden als Schöffen tätig gewesen sind, und bei denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste noch andauert, sollen nicht wieder gewählt werden.
Interessenten für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bewerben sich bitte bis zum 20.12.2017 beim Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow. Ein Bewerbungsformular ist im Amt Warnow-West, im Zimmer 2.14 erhältlich oder kann von der Internetseite des Amtes unter amt-warnow-west.de herunter geladen werden.
Bei Fragen oder zur Abgabe Ihrer Bewerbung wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner im Amt, Frau Seidel, Zimmer 2.14, Telefon 038207/63314 oder per Mail unter r.seidel@warnow-west.de oder zur Information über das Amt eines Schöffen unter www.schoeffenwahl.de.
Die in den Gemeinden vertretenen Parteien und Wählergruppen sind ebenfalls aufgerufen, ihrerseits Vorschläge zu unterbreiten.
Für die Vorschläge zur Wahl der Jugendschöffen sind die Jugendhilfeausschüsse zuständig. Bewerbungen dafür richten Sie bitte an das Jugendamt des Landkreises Rostock, Am Wall 3 – 5 in 18273 Güstrow.
Kritzmow, 17. Oktober 2017
Gerhard Matthies
Amtsvorsteher