Bebauungsplan Nr. 30 „Alt Sievershagen – Mitte“ der Gemeinde Lambrechtshagen, Bekanntmachung der Satzung
Nachfolgendes wird öffentlich durch Aushang an den Bekanntmachungstafel der Gemeinde Lambrechtshagen bekannt gemacht.
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 30 „Alt Sievershagen – Mitte“ der Gemeinde Lambrechtshagen, Bekanntmachung der Satzung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen hat in ihrer Sitzung am 16.05.2019 die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 30 „Alt Sievershagen – Mitte“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Die Begründung zur Satzung wurde gebilligt.
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 30 tritt mit Ablauf der Bekanntmachungsfrist in Kraft. Jedermann kann die Satzung und die dazugehörige Begründung sowie die der Satzung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen und DIN-Vorschriften) ab diesem Tage während der Dienststunden im Amtsgebäude des Amtes Warnow-West, Bauamt, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen. Die Satzungsunterlagen stehen zusätzlich auf der Homepage des Amtes Warnow-West zur Verfügung.
Unbeachtlich werden:
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächen-nutzungsplanes,
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) oder von aufgrund der KV M-V erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 30 sind nach § 5 Abs. 5 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Anlage: Übersichtsplan Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 „Alt Sievershagen – Mitte“ der Gemeinde Lambrechtshagen
Anlage: Übersichtsplan
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 „Alt Sievershagen – Mitte“ der
Gemeinde Lambrechtshagen
Lambrechtshagen, den
Matthies
1.stellv. Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
ausgehängt am: 17.05.2019
abzunehmen ab: 04.06.2019
Unterschrift, Dienstsiegel
abgenommen am: ………………
Unterschrift, Dienstsiegel