Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Papendorf zum Reinertrag der Jagdnutzung
Die Versammlung der Jagdgenossenschaft Papendorf hat in ihrer Sitzung am 09.01.2025 beschlossen, den Reinertrag der Jagdnutzung nicht an die Mitglieder der Jagdgenossenschaft nach dem Verhältnis des Flächeninhaltes ihrer beteiligten Grundstücke zu verteilen.
Somit kann jedes Mitglied, das dem Beschluss nicht zugestimmt oder sich der Stimme enthalten hat, gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung die Auszahlung des Anteils verlangen. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach der Bekanntmachung schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstandes, Erbsenkamp 6, 18059 Papendorf geltend gemacht worden ist.
Steven Hirschberg
Jagdvorsteher