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Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters über das Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Lambrechtshagen am 26.05.2019

Gemeindewahlleitung Amt Warnow-West

Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters über das Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Lambrechtshagen am 26.05.2019

Gem. § 33 Abs. 4 LKWG M-V gebe ich das vom Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 03.06.2019 festgestellte endgültige Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Lambrechtshagen bekannt.

Wahlberechtigte 2.493
Wähler 1.743
Gültige Stimmen 1.724
ungültige Stimmen 19

Von den gültigen Stimmen entfallen auf:
Kutschke, Holger (CDU) 1.083
Dubberke, Christine (Freie Wähler) 277
Baade, Joachim (Einzelbewerber) 364

Der Gemeindewahlausschuss stellt fest, dass gemäß § 68 LKWG M-V Herr Holger Kutschke als Bürgermeister gewählt ist.

Hinweis auf § 35 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V:

(1) Gegen die Gültigkeit der Wahl können alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Gegen die Gültigkeit einer Kommunalwahl steht das gleiche Recht auch der Rechtsaufsichtsbehörde und gegen die Gültigkeit der Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters oder der Landrätin oder des Landrates auch nicht wahlberechtigten Bewerberinnen oder Bewerbern zu.

(2) Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Wahlleitung zu erheben.

(3) Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

(4) Wird der Einspruch zurückgenommen, kann das Wahlprüfungsverfahren eingestellt werden.

 

Kritzmow, 04.06.2019

 

 

Blotenberg
Gemeindewahlleiter