Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters über das Wahlergebnis der Wahl zur Gemeindevertretung in der Gemeinde Ziesendorf am 26.05.2019
Gem. § 33 Abs. 4 LKWG M-V gebe ich das vom Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 03.06.2019 festgestellte endgültige Wahlergebnis der Wahl zur Gemeindevertretung in der Gemeinde Ziesendorf bekannt.
Die Zahlen der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen und die Zahl der Sitze, die den einzelnen Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber insgesamt zustehen, verteilen sich wie folgt:
AKTIVE 1.862 Stimmen, 9 Sitze
Einzelbewerber Harder 167 Stimmen, 1 Sitz
Einzelbewerber Pupke 123 Stimmen, kein Sitz
AKTIVE – AKTIVE Gemeinde Ziesendorf
Nummer Bewerber Wahlbereich Stimmen
1 Witt, Thomas Ziesendorf 511
2 Elgeti, Detlev Ziesendorf 339
3 Beste, Rainer Ziesendorf 166
4 Alst, Daniel Ziesendorf 154
5 Wiedenbeck, Kjeld Ziesendorf 143
6 Pilkes, Christiane Ziesendorf 124
7 Wormser-Szoebb, Nancy Ziesendorf 118
8 Lührs, Jenny Ziesendorf 98
9 Hülsmann, Dirk Ziesendorf 80
Einzelbewerber Harder
Nummer Bewerber Wahlbereich Stimmen
1 Harder, Jana Ziesendorf 167
Ersatzpersonen
Wahlvorschlag AKTIVE
- Bleeck, Thomas
- Sagert, Freia
Hinweis auf § 35 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V:
(1) Gegen die Gültigkeit der Wahl können alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Gegen die Gültigkeit einer Kommunalwahl steht das gleiche Recht auch der Rechtsaufsichtsbehörde und gegen die Gültigkeit der Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters oder der Landrätin oder des Landrates auch nicht wahlberechtigten Bewerberinnen oder Bewerbern zu.
(2) Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Wahlleitung zu erheben.
(3) Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
(4) Wird der Einspruch zurückgenommen, kann das Wahlprüfungsverfahren eingestellt werden.
Kritzmow, 04.06.2019
Blotenberg
Gemeindewahlleiter