Seite ausdrucken Seite ausdrucken

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Rostock hat in seiner Sitzung am 07.11.2012 die Veränderung der Landes- und Kreismittel ab dem 01.01.2013 beschlossen. Der kommunale Anteil beträgt bei nachfolgenden Gemeinden entsprechend der gesetzlichen Mindestvorgabe 50% des verbleibenden Finanzierungsbedarfes. Aufgrund der Erhöhung der Landes- und Kreismittel ergibt sich folgende Aufteilung für kommunalen Anteil und Elternbeitrag ab 01.01.2013.

Weiterlesen Amt – Festsetzung der kommunalen Anteile für die Betreuung in einer Kindertagesstätte ab dem 01.01.2013