Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde Papendorf öffentlich bekannt gemacht werden:
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6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Papendorf
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindeentwicklung ist ein dynamischer Prozess und führt zu fortlaufenden Veränderungen, die ihren Niederschlag im Flächennutzungsplan als vorbereitenden Bauleitplan finden. Soweit diese neuen oder geänderten Planungsziele bzw. Ergänzungen nicht mit den gegenwärtigen Flächenausweisungen im Flächennutzungsplan übereinstimmen, ist eine Änderung bzw. Anpassung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat daher in ihrer Sitzung am 29.08.2013 den Aufstellungsbeschluss über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Papendorf gefasst. Am 04.12.2013 hat die Gemeindevertretung den Vorentwurf gebilligt.
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