Seite ausdrucken Seite ausdrucken

Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.11.2014 und nach Anzeige beim Landrat des Landkreises Rostock als untere Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow erlassen:

 Artikel 1
Änderung der Hauptsatzung

Die Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow vom 05.05.2011, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt „Der Landbote“ Nr. 5/19. Jahrgang vom 16.05.2011, geändert durch

–         die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow vom 03.11.2011, öffentlich bekannt gemacht durch das Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de am 08.11.2011 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden

–         die Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow vom 02.05.2013, öffentlich bekannt gemacht durch das Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de am 02.05.2013 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden sowie durch

–         die Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow vom 24.07.2014, öffentlich bekannt gemacht durch das Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de am 31.07.2014 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden

wird wie folgt geändert:

In § 5 Abs. 1 Zusammensetzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt 

wird die Formulierung „3 Gemeindevertreter, 2 sachkundige Einwohner“ geändert in „4 Gemeindevertreter, 3 sachkundige Einwohner“.

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Kritzmow, 29.01.2015

 

Hans-Werner Bull
Bürgermeister

Für die vorstehend veröffentlichte Satzung gilt:

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird.

Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.

 

 

 

 

Öffentliche Bekanntmachung

Zur Neuwahl eines Vorstandes der Jagdgenossenschaft Stäbelow wegen Zeitablauf wird hiermit zu einer Versammlung der Jagdgenossen eingeladen.

Ort:                 Landfleischerei Magdeburg, Satower Straße 15, 18198 Stäbelow

Termin:           Dienstag, 10.02.2015; 19.00 Uhr

Weiterlesen Jagdgenosschenschaft Stäbelow – Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung

Zur Neuwahl eines Vorstandes der Jagdgenossenschaft Ziesendorf wegen Zeitablauf wird hiermit zu einer Versammlung der Jagdgenossen eingeladen.

Ort: Technikstützpunkt Ziesendorfer Landbau-GbR in Fahrenholz, Wiesenkoppelkamp 1, 18059 Ziesendorf

Termin: 12.02.2015; 18.00 Uhr

Weiterlesen Jagdgenossenschaft Ziesendorf – Öffentliche Bekanntnmachung

Nachfolgendes ist amtlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde Lambrechtshagen öffentlich bekannt gemacht worden.
———————————————————————————————————–

Bekanntmachung der Gemeinde Lambrechtshagen

Bebauungsplan Nr. 14, Mischgebiet „Allershäger Straße“

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen in der Sitzung am 18.12.2014 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14, Mischgebiet „Allershäger Straße“  liegt

            vom 27.01.2015 bis zum 26.02.2015

im Amt Warnow-West, Schulweg 1 a, 18198 Kritzmow, während der Dienst- und Öffnungszeiten  öffentlich aus.

Weiterlesen Gemeinde Lambrechtshagen – öffentliche Auslegung B-Plan 14 „Allershäger Straße“

Nachfolgendes ist amtlich durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen öffentlich bekannt gemacht worden.
—————————————————————————————————-

Bekanntmachung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Flächennutzungsplan 2015

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 16.12.2014 die Aufstellung des Flächennutzungsplanes 2015 beschlossen.

Weiterlesen Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – Flächennutzungsplan 2015 Aufstellungsbeschluss

Nachfolgendes ist amtlich durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen öffentlich bekannt gemacht worden.
—————————————————————————————————————-

Bekanntmachung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Bebauungsplan Nr. 15, „Wohngebiet südlich der Hauptstraße (ehemals Hof Hartmann)“ in Elmenhorst

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für die 1. Änderung,
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 09.10.2014 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15, „Wohngebiet südlich der Hauptstraße (ehemals Hof Hartmann)“, beschlossen.

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 16.12.2014 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung liegt

Weiterlesen Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – B-Plan 15 „Wohngebiet südlich der Hauptstraße (ehemals Hof Hartmann)“

Öffentliche Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2015 für die Gemeinden Elmenhorst/Lichtenhagen, Kritzmow, Lambrechtshagen, Papendorf, Pölchow, Stäbelow und Ziesendorf

Gemäß § 27 Abs.3 des Grundsteuergesetzes wird die Grundsteuer für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2015 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, hiermit öffentlich festgesetzt.

Die Grundsteuer 2015 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2015 fällig.

Weiterlesen Amt – Öffentliche Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2015