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Nachfolgendes ist amtlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde Lambrechtshagen öffentlich bekannt gemacht worden:

Betrifft: Bebauungsplan Nr. 24 „Wohngebiet Sportplatz“ in Sievershagen hier: Aufstellungsbeschluss 1. Änderung, frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit

Die Gemeindevertretung beabsichtigt, den o.g. B-Plan zu ändern.

Es wird angestrebt, bestehende Defizite an naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen durch externe Maßnahmen (Ökokonto) zu ersetzen und bestehende Festsetzungen über Grünflächen und Anpflanzgebote entsprechend anzupassen. Dabei soll gleichzeitig eine Überprüfung vorgenommen werden, inwieweit die auf den Wohngrundstücken zugelassenen Grundflächen (Versiegelungen) für durchschnittliche Nutzungsansprüche des Wohnens und grundstücksbezogener Folgeeinrichtungen (Garagen, Stellplätze, Zufahrten) auskömmlich sind; im Bedarfsfall ist eine Änderung der festgesetzten Grundflächenzahl mit entsprechenden Rückwirkungen auf die Ausgleichsbilanz vorgesehen.

Am 13.11.2015 um 18:30 Uhr findet im Gemeindezentrum Lambrechtshagen, Allershäger Str. 1 a, eine Erörterung der Planungsabsichten mit den betroffenen Grundstückseigentümern statt. Die Öffentlichkeit kann sich hier über die Planungsabsichten und die Auswirkungen der vorgesehenen Planänderung informieren und sich zu der Planänderung äußern.

Kritzmow,  29.10.2015

H. Kutschke, Bürgermeister Lambrechtshagen

Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde Lambrechtshagen öffentlich bekannt gemacht werden
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Bekanntmachung der Gemeinde Lambrechtshagen

Bebauungsplan Nr. 10.1, Mischgebiet „Alt Sievershagen“, 3. Änderung

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für die 3. Änderung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen hat in ihrer Sitzung am 15.10.2014 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10.1, Mischgebiet „Alt Sievershagen“, gefasst.Weiterlesen Gemeinde Lambrechtshagen – Aufstellungsbeschluss B-Plan Nr. 10.1

Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde Lambrechtshagen öffentlich bekannt gemacht werden
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Bekanntmachung der Gemeinde Lambrechtshagen

Satzung der Gemeinde Lambrechtshagen über eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 10.1, Mischgebiet „Alt Sievershagen“, 3. Änderung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen hat aufgrund von § 5 der Kommunalverfassung M-V vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) und der §§ 14 und 15 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I s. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) in ihrer Sitzung am 15.10.2015 folgende Satzung beschlossen:Weiterlesen Gemeinde Lambrechtshagen – Satzung über eine Veränderungssperre für den B-Plan Nr. 10.1

Der folgende Gegenstand wurde am 28.09.2015 als Fundsache gemeldet.

Fundnummer: II10 32 92/18-15
Funddatum: 26.09.2015
Aufbewahrung bis: 26.03.2016
Kategorie: Sonstiges
Beschreibung: schwarze Schlüsseltasche mit 5 Sicherheitsschlüsseln und kleinem Taschenmesser
Fundort: Lichtenhagen, Sievershäger WegWeiterlesen Amt – Öffentliche Bekanntmachung über abgegebene Fundsache

Der folgende Gegenstand wurde am 14.09.2015 als Fundsache gemeldet.

Fundnummer: II10 32 92/17-15
Funddatum: 13.09.2015
Aufbewahrung bis: 13.03.2016
Kategorie: Fahrrad
Beschreibung: 26-er Damenfahrrad, Ident.-Nr.: MAT CC020-01
Marke: „MIFA“
Modell: Torreck
Farbe: silbergrau
mit Gepäckträger und Ständer, nicht fahrbereit
Fundort: Kritzmow, SeggenwegWeiterlesen Amt – Öffentliche Bekanntmachung über abgegebene Fundsache

Landkreis Rostock, Der Landrat, Kataster- und Vermessungsamt, August-Bebel-Straße 3, 18209 Bad Doberan
Telefon: 03843- 755 62351, Telefax: 03843- 755 62800, E-Mail: kv-amt@lkros.de

Information des Kataster- und Vermessungsamtes des Landkreises Rostock über Umflurungen in der Gemeinde Papendorf

In der Gemeinde Papendorf wurden diverse Flurstücke von Amts wegen zum Zwecke der vereinfachten und übersichtlicheren Führung des Liegenschaftskatasters umgeflurt. Dabei wurden jeweils die Fluren 1 und 2 der Gemarkungen Sildemow, Gragetopshof und Papendorf aufgelöst. Die betroffenen Flurstücke erhielten neue Flurstücksnummern. Mit dieser Veröffentlichung werden die Umflurungen den Eigentümern / Erbbau-berechtigten zur Kenntnis gegeben.

Weiterlesen Landkreis Rostock – Umflurungen in der Gemeinde Papendorf

Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Widmungsverfügung

Beschluss vom 24.09.2015

Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg – Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der derzeit geltenden Fassung wird die nachstehende Straße unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG-MV mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Weiterlesen Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – Widmungsverfügung Fußweg von der Straße An der Festwiese Richtung Grün-/Ackerbereich

Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Widmungsverfügung

Beschluss vom 24.09.2015

Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg – Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der derzeit geltenden Fassung wird die nachstehende Straße unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG-MV mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Weiterlesen Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – Widmungsverfügung Fußweg von der Straße An der Festwiese Richtung Grün-/Ackerbereich

Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Widmungsverfügung

Beschluss vom: 24.09.2015

Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg – Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der derzeit geltenden Fassung wird die nachstehende Straße unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG-MV mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Weiterlesen Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – Widmungsverfügung An der Festwiese

Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Widmungsverfügung

Beschluss der Gemeindevertretung vom 24.09.2015

Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg – Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der derzeit geltenden Fassung wird die nachstehende Straße unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG-MV mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Weiterlesen Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – Widmungsverfügung Steinbecker Eck