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Wahlbekanntmachung 

Wahl zum Landtag von Mecklenburg-Vorpommern

 

am Datum

04.09.2016

von 8.00 bis 18.00 Uhr

 

1. Die Gemeinde Name Elmenhorst/Lichtenhagen ist in Anzahl

2

Wahlbezirke eingeteilt.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten spätestens am Datum

13.08.2016

übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

 

Die folgenden Wahlräume sind barrierefrei zugänglich:

 

Gemeindezentrum Elmenhorst, Gewerbeallee 45, 18107 Elmenhorst/Lichtenhagen

Grundschule Lichtenhagen, Dorfstraße 40, 18107 Elmenhorst/Lichtenhagen

 

 

 

Die Gemeinde Name Kritzmow ist in Anzahl

2

Wahlbezirke eingeteilt.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten spätestens am Datum

13.08.2016

übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

 

Die folgenden Wahlräume sind barrierefrei zugänglich:

 

Regenbogenkinder Grundschule, Schulweg 1 d, 18198 Kritzmow

 

 

 

   Die Gemeinde Name Lambrechtshagen ist in Anzahl

2

Wahlbezirke eingeteilt.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten spätestens am Datum

13.08.2016

übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

 

Die folgenden Wahlräume sind barrierefrei zugänglich:

 

Gemeindezentrum, Allershäger Straße 1 a, 18069 Lambrechtshagen

 

 

 

   Die Gemeinde Name Papendorf ist in Anzahl

2

Wahlbezirke eingeteilt.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten spätestens am Datum

13.08.2016

übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

 

Die folgenden Wahlräume sind barrierefrei zugänglich:

 

Mensa Warnowschule, Schulstraße 5, 18059 Papendorf

 

 

 

Die Gemeinde Name Pölchow ist in Anzahl

1

Wahlbezirke eingeteilt.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten spätestens am Datum

13.08.2016

übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

 

Der folgende Wahlraum ist barrierefrei zugänglich:

 

Gutshaus Wahrstorf, Zum Gutshof 1, 18059 Pölchow

 

 

 

Die Gemeinde Name Stäbelow ist in Anzahl

1

Wahlbezirke eingeteilt.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten spätestens am Datum

13.08.2016

übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

 

Der folgende Wahlraum ist barrierefrei zugänglich:

 

Gemeindehaus, Schulweg 5, 18198 Stäbelow

 

 

 

Die Gemeinde Name Ziesendorf ist in Anzahl

1

Wahlbezirke eingeteilt.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten spätestens am Datum

13.08.2016

übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

 

Der folgende Wahlraum ist barrierefrei zugänglich:

 

Feuerwehrgerätehaus, Dorfplatz 5 b, 18059 Ziesendorf

 

 

 

  1. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung der Briefwahlergebnisse um 17.00 Uhr im Sitzungsraum des Amtes Warnow-West, Schulweg 1 a, 18198 Kritzmow zusammen.

 

  1. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zur Landtagswahl zwei Stimmen: eine Erststimme für die Wahl der oder des Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste. Der linke Teil des Stimmzettels enthält für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerberinnen und Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge und rechts davon einen Kreis für die Kennzeichnung. Der rechte Teil des Stimmzettels enthält für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien und ihre Kurzbezeichnungen sowie jeweils die Namen der ersten fünf Bewerberinnen oder Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links davon einen Kreis für die Kennzeichnung. Die Wahlberechtigten geben ihre zwei Stimmen in der Weise ab, dass sie auf dem linken und auf dem rechten Teil des Stimmzettels jeweils durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welchem Wahlvorschlag die Stimme gelten soll.

 

  1. Wahlberechtigte können in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die Wahlberechtigten sollen zur Wahl ihre Wahlbenachrichtigung mitbringen. Sie haben auf Verlangen des Wahlvorstandes einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Führerschein, Reisepass) vorzulegen. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgehändigt werden. Zur Kennzeichnung des Stimmzettels muss eine Wahlzelle des Wahlraumes oder ein dafür bestimmter Nebenraum einzeln aufgesucht werden. Der Stimmzettel ist in gefaltetem Zustand so in die Wahlurne zu legen, dass die Kennzeichnung von Umstehenden nicht erkannt werden kann.

 

  1. Wahlberechtigte, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl durch Briefwahl teilnehmen oder für die Stimmabgabe einen beliebigen Wahlraum in dem Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, aufsuchen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Wer mit dem Wahlschein in einem Wahlraum des Wahlkreises wählen will, muss neben einem amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Führerschein, Reisepass) den Wahlschein und den Stimmzettel aus den Briefwahlunterlagen mitbringen und erhält im Wahlraum gegen Abgabe des mitgebrachten Stimmzettels einen neuen Stimmzettel.

 

  1. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Der Zutritt zum Wahlraum ist während der Wahlzeit und während der Auszählung jederzeit möglich, soweit die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl nicht beeinträchtigt wird. Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wahlberechtigten durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten (§ 28 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes).

 

  1. Das Wahlrecht kann von jeder Wählerin und von jedem Wähler nur einmal ausgeübt werden. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

 

Kritzmow, 08.08.2016

H. Schulz
Gemeindewahlleiterin

Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde Papendorf öffentlich bekanntgemacht.
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Papendorf

 

Bebauungsplan Nr. 9b Gewerbegebiet „Sandkrug – nordwestlicher Teil“ der Gemeinde Papendorf

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat in ihrer Sitzung am 21.07.2016 den Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 9b für das Gewerbegebiet „Sandkrug – nordwestlicher Teil“ einschließlich Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9b Gewerbegebiet „Sandkrug – nordwestlicher Teil“ soll die Entwicklung eines Gewerbegebietes nach § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie eines sonstigen Sondergebietes nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel“ planungsrechtlich vorbereitet werden. Der Standort soll sich städtebaulich in die vorhandenen gewerblichen Nutzungen und Mischgebietsstrukturen einfügen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9b Gewerbegebiet „Sandkrug – nordwestlicher Teil“ und der Entwurf der Begründung dazu einschließlich des Umweltberichts und der umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit

vom 22.8.2016 bis zum 23.09.2016

im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus.

Weiterlesen Gemeinde Papendorf – Bebauungsplan Nr. 9b Gewerbegebiet „Sandkrug – nordwestlicher Teil“

Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde Papendorf öffentlich bekanntgemacht.
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Papendorf

7.Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Papendorf

 

  1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
  2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

1.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat am 21.07.2016 die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

 

Ziel ist die Anpassung des Flächennutzungsplanes an die geänderten Planungsziele für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich. Es handelt sich im Wesentlichen um eine Umwidmung einer Teilfläche der dargestellten gewerblichen Baufläche im Gewerbegebiet Sandkrug in ein Sondergebiet „Einzelhandel“ sowie die Anpassung der Flächendarstellungen an die inzwischen fertiggestellte L 132. Die Änderung erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9b Gewerbegebiet „Sandkrug – nordwestlicher Teil“.

Der Aufstellungsbeschuss wird hiermit bekannt gemacht.

Weiterlesen Gemeinde Papendorf – 7. Änderung des Flächennutzungsplanes

Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde Papendorf öffentlich bekanntgemacht.
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Papendorf

1.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Sedansberg“ der Gemeinde Papendorf, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat am 21.07.2016 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 der Gemeinde Papendorf „Sedansberg“ gemäß § 2 und 8 BauGB beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die baulichen Erweiterungsmöglichkeiten für die vorhandenen Wochenendhäuser eingeschränkt werden, um die fortschreitende Umnutzung zu Dauerwohnungen zu unterbinden.

Weiterlesen Gemeinde Papendorf – 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Sedansberg“

Folgende Sache wurde am 25.07.2016 als Fund gemeldet.

Fundnummer: II10 32 92/12-16

Funddatum: 25.06.2016

Aufbewahrung bis: 25.02.2017

Kategorie: Fahrrad

Beschreibung: 28-er Herrenfahrrad, Rahmen-Nr.: 060401285 / MS00481

Marke: MIFA-torrek, Farbe: silber; mit Ständer + Gepäckträger

Fundort: Ort Kritzmow

Weiterlesen Öffentliche Bekanntmachung eines Fundes

Folgende Sache wurde am 29.07.2016 als Fund gemeldet.

Fundnummer: II10 32 92/11-16

Funddatum: 25.06.2016

Aufbewahrung bis: 25.02.2017

Kategorie: Sonstiges

Beschreibung: Golfschläger-Tasche, Marke: Callaway, Farbe: schwarz/silber Ohne Inhalt

Fundort: Ort Sievershagen

Weiterlesen Öffentliche Bekanntmachung eines Fundes