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SBA HST – Straßenbauamt Stralsund Nr.: 24/25 – 14.04.2025

„Die heutige Teilfreigabe ist ein sichtbares Zeichen für den Fortschritt eines Projekts, das die Lebensqualität vor Ort nachhaltig verbessert“, betonte Minister Dr. Blank. „Nach einer langwierigen Planungs- und Genehmigungsphase zeigt sich nun, dass sich Geduld und Engagement lohnen. Die Ortsum­gehung wird die Mobilität in der Region nachhaltig stärken und die Menschen in Elmenhorst deutlich vom Durchgangsverkehr entlasten.“

Die Maßnahme umfasst einen rund 4,7 Kilometer langen Neubauabschnitt einschließlich dreier Kreisverkehre, eines Brückenbauwerks, zweier Fledermaus-Schutzwände, zweier Regenrückhaltebecken sowie begleitender landschafts­pflegerischer Ausgleichsmaßnahmen. Die aktuellen Bau­kosten belaufen sich auf rund 21,2 Mio. Euro und werden vollständig durch das Land getragen.

Mit der heutigen Teilfreigabe wird die Verbindung zweier bereits fertiggestellter Kreisverkehre sowie eines angren­zenden Abschnitts zur Anbindung an das bestehende Straßennetz freigegeben. Dies leistet einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der Ortslage Elmenhorst vom Durch­gangsverkehr. Prognosen gehen von einer Reduktion des innerstädtischen Verkehrs um rund 62 Prozent aus.

Das Projekt blickt auf eine relativ lange Planungs- und Geneh­migungshistorie zurück. Seit der Einleitung des Linienbe­stimmungsverfahrens im Jahr 2005 wurde die Maßnahme in mehreren Stufen entwickelt. Der Weg zur Genehmigung war von einem mehrjährige Planfeststellungsverfahren und einer anschließenden gerichtlichen Auseinandersetzung geprägt, sodass der Baubeginn erst 2022 erfolgen konnte.

Die Gesamtfertigstellung der Ortsumgehung steht für Ende 2025 an. Im nun freigegebenen Abschnitt erfolgen bis Ende Mai 2025 noch letzte Arbeiten – unter anderem die Installation von Wegweisern. Punktuell kann es dabei auch zu tempo­rären Verkehrseinschränkungen kommen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Projektseite: www.strassen-mv.de/ou-elmenhorst.

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

zu Ihrer Information finden Sie hier einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zur Erhebung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Bereich Steuern des Amtes Warnow-West

Information von rebus:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie bestimmt schon bekannt wird die K 12 zwischen Klein Schwaß und Groß Schwaß grundhaft saniert. Bis zum 02.05.25 werden keine Änderungen vorgenommen. Ab Montag, den 05.05.25 sind die Arbeiten soweit fortgeschritten, dass sich Änderungen im Schul- und Linienverkehr auf den Linien 102, 109 und 137 ergeben. Die Bedienung Groß Schwaß entfällt vollsperrungsbedingt. Zur Sicherstellung des Schulweges für die Grundschüler Groß Schwaß zur Grundschule Kritzmow wird an Schultagen ein Shuttlebus fahren. Dieser fährt ab der Haltestelle Groß Schwaß über den Landweg – Zubringer zur Grundschule Kritzmow. Die angegebenen Rückfahrten erfolgen auf gleicher Weise. Anbei finden Sie die entsprechenden Informationen zur Übermittlung an die Schüler und Eltern. Für alle weiteren Orte entstehen keine Änderungen im Linienverkehr.

Wichtig ist, das bis zur Fertigstellung der K 12 von Klein Schwaß bis Einschließlich Kreuzung K 12 Groß Schwaß (Bahnübergang) kein ÖPNV Groß Schwaß bedienen wird. Bis Freigebe des genannten Abschnittes werden die Grundschüler an Schultagen per Shuttle befördert, das gilt auch, wenn der Bereich im neuen Schuljahr ab 08.09.25 noch gesperrt sein sollte. Wir bitten daher alle Eltern, rechtzeitig vor Ende der Sommerferien, ca. 2 Wochen vorher, sich unter www.rebus.de , unter Verkehrsmeldungen sich nach den Bautenstand und daraus resultierenden Schul- und Linienverkehr ab 08.09.25 zu erkundigen.

Fahrpläne gültig ab 05.05.2025:

Jedes Haus verfügt über eine Hausnummer, entweder seit der Baugenehmigung oder aufgrund einer späteren Hausnummernzuteilung. Die Hausnummer muss gut sichtbar von der Straße aus erkennbar sein. Das kontrollieren wir ab April vor Ort in der Gemeinde Stäbelow. Unsere Mitarbeiter erkennen Sie anhand der Dienstbekleidung mit der Aufschrift „Ordnungsamt“, bei Bedarf können diese sich auch ausweisen.

Parallel gleichen wir außerdem das Gewerberegister ab. Wir kontrollieren also, ob angemeldete Gewerbe noch ausgeübt werden oder ob eine gewerbliche Tätigkeit erkennbar ist, ohne dass eine Anmeldung existiert.

FB Bürgerdienste

Aus gegebenem Anlass möchten wir auf die lt. den geltenden Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden bestehenden Pflichten der Anlieger hinweisen (Einzelheiten s. a. www.amt-warnow-west.de).

Die nachfolgend aufgeführten Straßenteile sind zu reinigen, dies umfasst auch die Beseitigung von Abfällen, Laub und Hundekot. Wildwachsende Kräuter sind zu entfernen, wenn dadurch der Straßenverkehr behindert, die nutzbare Breite von Geh- und Radwegen eingeschränkt wird oder wenn die Kräuter die Straßenbeläge schädigen.

Straßenteile:
Gehwege einschließlich der gleichzeitig als Radweg ausgewiesenen Gehwege, Verbindungs- und Treppenwege, Radwege, Trenn-, Baum- und Parkstreifen, Böschungen und Gräben, sowie sonstige zwischen dem anliegenden Grundstück und der Fahrbahn gelegene Teile des Straßenkörpers. Dies umfasst auch die Reinigung von Haltstellen öffentlicher Verkehrsmittel.

In der nicht im Verzeichnis der Reinigungsklassen aufgeführten Straßen zusätzlich
a) die halbe Breite von Stichstraßen und verkehrsberuhigten Straßen,
b) die Hälfte der Fahrbahnen einschließlich Fahrbahnrinnen, Bordsteinen und Bordsteinkanten.

FB Bauverwaltung

Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild. Leider können durch Anpflanzungen aber auch Gefahrensituationen hervorgerufen werden. Eingehende Hinweise und Beschwerden sowie durchgeführte Ortsbesichtigungen zeigen, dass an Kreuzungen, Einmündungen, sowie Fuß- und Radwegen immer wieder Behinderungen durch überhängende Äste und zu breit und zu hoch wachsende Hecken bestehen.

Dann kann es nur heißen: „Bitte zurückschneiden!“

Bitte prüfen Sie auch, ob Straßenlampen an der Grundstücksgrenze oder Schilder zugewachsen sind und deren Freischneiden erforderlich ist. Bedenken Sie: Durch das Zuwachsen von Straßenlampen oder Schildern wird die Verkehrssicherheit beeinträchtigt und die Orientierung von ortsfremden Personen erschwert.

Gemäß § 35 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz M-V dürfen Anpflanzungen aller Art sowie Zäune, Stapel, Haufen und andere mit einem Grundstück nicht fest verbundene Einrichtungen nicht angelegt werden, wenn sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können. Sind solche Anpflanzungen bzw. Hindernisse bereits vorhanden, haben die Eigentümer und Besitzer deren Beseitigung zu dulden, wenn sie diese nicht selbst beseitigen.

Bei Gefahr im Verzug kann das Amt Warnow-West als zuständige Gemeindeverwaltung die Anpflanzungen bzw. Hindernisse sofort beseitigen oder zurückschneiden. Die Kosten für das Ausführen dieser Maßnahmen werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Ist keine Gefahr im Verzug, sind die Schutzmaßnahmen 14 Tage vor Durchführung schriftlich anzukündigen. Die Grundstückseigentümer bzw. -besitzer können in dieser Zeit die Schutzmaßnahmen im Benehmen mit der Gemeindeverwaltung selbst durchführen.

Besonders gefährdet sind Kinder, die nach der Straßenverkehrsordnung bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit ihrem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen. Werden sie durch überhängende Äste zum Ausweichen auf die Straße verleitet, besteht erhöhte Unfallgefahr für sie. Neben der möglichen Verletzung des Kindes drohen Ihnen erhebliche Schadensersatzforderungen.

Im Kreuzungsbereich von Straßen sind sog. „Sichtdreiecke“ grundsätzlich von jeder Bebauung freizuhalten. Das Sichtdreieck beschreibt ein Sichtfeld, das ein Verkehrsteilnehmer zur Verfügung hat, wenn er von einer untergeordneten in eine übergeordnete Straße einbiegen will. Wenn nun dieses Sichtdreieck durch Bebauung (Gartenzaun, Hecke, Baum o. Ä.) nicht mehr überschaubar ist, wird das Einbiegen in die bevorrechtigte Straße zum gefährlichen Glücksspiel.

Beachten Sie auch das sog. „Lichtraumprofil“, das von allen Grundstückseigentümern einzuhalten ist, deren Grundstücke an öffentliche Straßen sowie Geh- und Radwege angrenzen: Der Pflanzenwuchs sollte bis zu einer Höhe von 2,30 Metern nicht über den Gehweg ragen (bei Radwegen ist eine Höhe von 2,50 Metern einzuhalten). Grenzt das Grundstück direkt an eine öffentliche Straße, dürfen die Pflanzen bis zu einer Höhe von 4,5 Metern nicht in die Straße hineinragen. Auch ist ein Abstand von 0,50 m zum Fahrbahnrand zu wahren.

Als Verkehrsteilnehmer erwarten Sie, dass andere Grundstückseigentümer bzw. -besitzer alles unternehmen, um Sie selbst und Ihre Angehörigen vor Gefahren zu schützen. Legen Sie diesen Maßstab auch an Ihr eigenes Verhalten an. Beachten Sie bitte auch, dass Sie als Grundstückseigentümer bzw. -besitzer verkehrssicherungspflichtig sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden können.

FB Bauverwaltung

In der Zeit vom 14.04.2025 bis voraussichtlich zum 23.04.2025 kommt es zur Vollsperrung der Kreisstraße 10, Höhe Dorfstraße (K10) Nummer 37 in der Ortslage Lichtenhagen.

Die Firma Köhler Bau baut dort eine Schmutzwasser- und Trinkwasserleitung.

Eine Umleitung ist ausgewiesen, bis an die Baustelle kann herangefahren werden.

FB Bauverwaltung

In der Zeit vom 07.04.2025 bis voraussichtlich zum 31.12.2025 kommt es zur Vollsperrung der Kreisstraße 12, Ortslage Klein Schwaß.

Die Firma STRABAG AG führt dort einen grundhaften Ausbau durch. Eine Umleitung ist ausgewiesen, bis an die Baustelle kann herangefahren werden. Bitte zur Baumaßname die Anliegerinformation der Firma STRABAG beachten.

FB Bauverwaltung

Im Auftrag des Landkreises Rostock führen wir die Arbeiten an der o.g. Baumaßnahme durch.

Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in 4 Teilabschnitten unter Vollsperrung in Anlehnung an den unten dargestellten Übersichtsplan.

Der Baubeginn ist für Anfang April geplant, die Bauarbeiten werden bis Ende des Jahres andauern.

Im 1. Bauabschnitt wird der Bereich zwischen Einmündung Wilsener Straße und Am Bauernteich gesperrt. Die weiteren Teilbauabschnitte werden im Anschluss durchgeführt.

Umleitungsstrecken sind für die Bauabschnitte ausgewiesen. Wir sind bestrebt zu gewährleisten, dass Sie als Anwohner weiterhin Ihre Grundstücke erreichen können. Jedoch können trotzdem Einschränkungen, Beeinträchtigungen und ggf. auch längere Wartezeiten infolge der Bautätigkeit nicht ausgeschlossen werden. Über weitere Teilsperrungen der Grundstückszufahrten werden wir Sie gesondert informieren.

Als Ansprechpartner vor Ort steht Ihnen unser Polier Herr Möller zur Verfügung.

Für die auftretenden Einschränkungen bitten wir um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

STRABAG AG
Gruppe Straßenbau Rostock
An der Jägerbäk 8
18069 Rostock

Die neue Grundsteuer tritt ab 01.01.2025 in Kraft. Es ist beabsichtigt, die neuen Hebesätze bis zum 30. Juni 2025 zu beschließen und danach die Grundsteuerbescheide zu verschicken. Es liegt momentan noch kein ausreichender Datenstand vor, um die aufkommensneutralen Hebesätze für das Jahr 2025 berechnen zu können. Von „Aufkommensneutralität“ wird gesprochen, wenn sich am gesamten Grundsteueraufkommen der Gemeinde nichts ändert. Leider kann dies nicht für jedes einzelne Grundstück gewährleistet werden. Zahlungen für die Grundsteuer 2025 müssen erst mit Vorliegen des neuen Grundsteuerbescheides geleistet werden.

Die Umsetzung der Grundsteuerreform wird in den nächsten Wochen unter Einsatz aller personellen Kapazitäten realisiert. Dies führt dazu, dass die Beantwortung und Bearbeitung anderer steuerlicher Anliegen mit längeren Bearbeitungszeiten verbunden ist. Seien Sie versichert, dass wir Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten werden. Wir bitten Sie, von telefonischen Rückfragen Abstand zu nehmen.

Nr.03/25  | 17.01.2025  | SBA HST  | Straßenbauamt Stralsund

Beim Neubau der Ortsumgehung Elmenhorst (Landkreis Rostock) an der Landesstraße 12 ist ein weiterer Meilenstein erreicht worden: Am heutigen Freitag, 17. Januar 2025, ist der Verkehr der Kreisstraße 10 zwischen Elmenhorst und Lichtenhagen auf den neuen Kreisverkehr im Zuge der künftigen Ortsumgehungstrasse umgelenkt worden. Der gemeinsame Geh- und Radweg der K 10 ist angeschlossen und kann wieder genutzt werden.

Damit ist nun der dritte von insgesamt vier Kreisverkehren im Zuge des Neubaus der Ortsumgehung fertiggestellt worden. Bereits seit Juli 2023 fließt der Verkehr über den Kreisverkehr Mecklenburger Allee und über den Minikreisel an der bestehenden L 12 in Elmenhorst (Ortsausgang Diedrichshagen). In Bau befindet sich aktuell noch der Kreisverkehr West an der L 12 zwischen dem Ostseebad Nienhagen und Elmenhorst.

Der Neubau der Ortsumgehung Elmenhorst umfasst neben den Kreisverkehren zum Anschluss an das bestehende Straßennetz einen etwa 4,7 Kilometer langen Straßenneubauabschnitt, drei Ingenieurbauwerke und zwei Regenrückhaltebecken.

Im Frühjahr 2025 ist als nächstes die Verkehrsfreigabe des weiterführenden Abschnittes vom Kreisverkehr an der K 10 bis zum Bauende in Richtung Diedrichshagen vorgesehen.

Die Straßenbauverwaltung des Landes dankt allen Verkehrsteilnehmenden und Anwohnern für ihre Geduld und für ihr Verständnis für die mit Lärm und Verkehrseinschränkungen verbundene Zeit.

Weitere Informationen und Hintergründe zu der Maßnahme entnehmen Sie unserer Projektseite: www.strassen-mv.de/de/projekte/bau/ortsumgehung-elmenhorst/

Hinweise zur Einführung der elektronischen Rechnung sowie der Verwendung der Leitweg-ID

Seit dem 01.04.2023 besteht gemäß § 3 E-Rechnungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (ERechVO M-V) i. V. m. der EU-Richtlinie 2014/55/EU sowie des § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (§ 99 GWB) die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung, für alle Leistungen die den Kommunen in Rechnung gestellt werden. Diese Verpflichtung gilt unabhängig vom Auftragswert.

Eine per E-Mail gesendete Rechnung in Schriftform (z.B. als PDF) gilt nicht als elektronische Rechnung im Sinne der ERechVO M-V.

Sollte Ihr Unternehmen Lieferungen oder Leistungen für öffentliche Auftraggeber des Landes Mecklenburg-Vorpommern erbringen, können Sie für die Rechnungsstellung die Zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG RE Plattform für Rechnungssteller) nutzen. Für die Nutzung der Plattform ist eine einmalige Registrierung erforderlich.

Über die Zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE) können Sie elektronische Rechnungen an die öffentlichen Auftraggeber des Landes Mecklenburg-Vorpommern senden. Die Rechnungen werden von der Zentralen Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE) automatisiert auf formelle Richtigkeit geprüft.

Anschließend werden die elektronischen Rechnungen den öffentlichen Auftraggebern über die so genannte Leitweg-ID (elektronische Adresse) bereitgestellt. Durch die Leitweg-ID ist jede öffentliche Stelle (Rechnungsempfänger) eindeutig identifizierbar und verifiziert.
Die Leitweg-ID erhalten Sie vom jeweiligen Rechnungsempfänger und sie muss in der Rechnung angegeben werden.

Die Leitweg-IDs (inklusive Prüfziffer) des Amtes Warnow-West sowie der amtsangehörigen Gemeinden lauten:

Amt 13 0 72 963-K000-54
Elmenhorst/Lichtenhagen 13 0 72 030-K000-55
Papendorf 13 0 72 077-K000-72
Stäbelow 13 0 72 098-K000-28
Pölchow 13 0 72 080-K000-38
Kritzmow 13 0 72 057-K000-40
Lambrechtshagen 13 0 72 064-K000-90
Ziesendorf 13 0 72 121-K000-26

Schulen des Amtes:

Warnowschule Papendorf 13 0 72 963-K001-51
Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow 13 0 72 963-K002-48