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Die neue Grundsteuer tritt ab 01.01.2025 in Kraft. Es ist beabsichtigt, die neuen Hebesätze bis zum 30. Juni 2025 zu beschließen und danach die Grundsteuerbescheide zu verschicken. Es liegt momentan noch kein ausreichender Datenstand vor, um die aufkommensneutralen Hebesätze für das Jahr 2025 berechnen zu können. Von „Aufkommensneutralität“ wird gesprochen, wenn sich am gesamten Grundsteueraufkommen der Gemeinde nichts ändert. Leider kann dies nicht für jedes einzelne Grundstück gewährleistet werden. Zahlungen für die Grundsteuer 2025 müssen erst mit Vorliegen des neuen Grundsteuerbescheides geleistet werden.

Die Umsetzung der Grundsteuerreform wird in den nächsten Wochen unter Einsatz aller personellen Kapazitäten realisiert. Dies führt dazu, dass die Beantwortung und Bearbeitung anderer steuerlicher Anliegen mit längeren Bearbeitungszeiten verbunden ist. Seien Sie versichert, dass wir Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten werden. Wir bitten Sie, von telefonischen Rückfragen Abstand zu nehmen.

Informationen zur Bundestagswahl am 23.02.2025

  •  alle Wahlberechtigten erhalten in den nächsten Tagen Ihre Wahlbenachrichtigung per Post

 

Möglichkeiten zur Beantragung der Briefwahl

  • online mit Hilfe des QR-Codes (Rückseite der Wahlbenachrichtigung)
  • Nutzung des Vordrucks auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, ausgefüllt an das Amt Warnow-West zurücksenden bis zum 21.02.2025 um 15:00 Uhr
  • formlos per Post oder E-Mail (wahlen@warnow-west.de) an das Amt Warnow-West mit Nennung Vor- und Nachname, Wohnanschrift und Geburtsdatum bis spätestens 21.02.2025 um 15:00 Uhr
  • eine telefonische Beantragung der Briefwahl ist nicht möglich

 

Bearbeitung der Briefwahlanträge

  • die Briefwahlunterlagen werden (voraussichtlich) erst ab dem 11.02.2025 durch das Amt Warnow-West an die Antragsteller verschickt bzw. während der Öffnungszeiten zur Abholung bereitgestellt
  • die (Brief-)Wahl ist während der Öffnungszeiten des Amtes (voraussichtlich) ab dem 11.02.2025 vor Ort möglich – ein Wahllokal ist eingerichtet

 

  • die Wahlbriefe müssen am Wahltag (23.02.2025) bis spätestens 18:00 Uhr im Amt Warnow-West vorliegen

 

Ihr Wahlteam

Nr.03/25  | 17.01.2025  | SBA HST  | Straßenbauamt Stralsund

Beim Neubau der Ortsumgehung Elmenhorst (Landkreis Rostock) an der Landesstraße 12 ist ein weiterer Meilenstein erreicht worden: Am heutigen Freitag, 17. Januar 2025, ist der Verkehr der Kreisstraße 10 zwischen Elmenhorst und Lichtenhagen auf den neuen Kreisverkehr im Zuge der künftigen Ortsumgehungstrasse umgelenkt worden. Der gemeinsame Geh- und Radweg der K 10 ist angeschlossen und kann wieder genutzt werden.

Damit ist nun der dritte von insgesamt vier Kreisverkehren im Zuge des Neubaus der Ortsumgehung fertiggestellt worden. Bereits seit Juli 2023 fließt der Verkehr über den Kreisverkehr Mecklenburger Allee und über den Minikreisel an der bestehenden L 12 in Elmenhorst (Ortsausgang Diedrichshagen). In Bau befindet sich aktuell noch der Kreisverkehr West an der L 12 zwischen dem Ostseebad Nienhagen und Elmenhorst.

Der Neubau der Ortsumgehung Elmenhorst umfasst neben den Kreisverkehren zum Anschluss an das bestehende Straßennetz einen etwa 4,7 Kilometer langen Straßenneubauabschnitt, drei Ingenieurbauwerke und zwei Regenrückhaltebecken.

Im Frühjahr 2025 ist als nächstes die Verkehrsfreigabe des weiterführenden Abschnittes vom Kreisverkehr an der K 10 bis zum Bauende in Richtung Diedrichshagen vorgesehen.

Die Straßenbauverwaltung des Landes dankt allen Verkehrsteilnehmenden und Anwohnern für ihre Geduld und für ihr Verständnis für die mit Lärm und Verkehrseinschränkungen verbundene Zeit.

Weitere Informationen und Hintergründe zu der Maßnahme entnehmen Sie unserer Projektseite: www.strassen-mv.de/de/projekte/bau/ortsumgehung-elmenhorst/

In Vorbereitung der Winterdienstsaison 2024/2025 (vom 01.11. – 31.03.) weisen wir schon jetzt darauf hin, dass Sie laut geltender Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Gemeinde die Pflicht haben, den Ihrem Grundstück anliegenden öffentlichen Gehweg auf 1,50 m Breite stets unverzüglich von Schnee zu befreien und bei Glätte abzustumpfen.

Dies gilt:

werktags von 7.00 – 20.00 Uhr,

sonn- und feiertags von 8.00 – 20.00 Uhr.

Bei nicht im Straßenreinigungsverzeichnis aufgeführten Straßen bzw. bei Stichstraßen gilt die o. g. Verpflichtung zudem auch jeweils für die Hälfte der Fahrbahn. Eine hiervon abweichende Stichstraßenregelung gibt es allerdings in der Gemeinde Papendorf.

Bitte kommen Sie Ihrer Pflicht entsprechend nach. Sie gewährleisten damit, dass alle Bürger diese Verkehrswege sicher nutzen können. Bei Nichteinhaltung der in der Straßenreinigungssatzung getroffenen Festlegungen, ist die Verwaltung verpflichtet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten, was ausdrücklich nicht angestrebt ist.

Die aktuellen Straßenreinigungssatzungen inkl. des Straßenreinigungsverzeichnisses finden Sie auf unserer Homepage in der Rubrik „Satzungen der Gemeinden“.

 

FB Bauverwaltung

Hinweise zur Einführung der elektronischen Rechnung sowie der Verwendung der Leitweg-ID

Seit dem 01.04.2023 besteht gemäß § 3 E-Rechnungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (ERechVO M-V) i. V. m. der EU-Richtlinie 2014/55/EU sowie des § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (§ 99 GWB) die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung, für alle Leistungen die den Kommunen in Rechnung gestellt werden. Diese Verpflichtung gilt unabhängig vom Auftragswert.

Eine per E-Mail gesendete Rechnung in Schriftform (z.B. als PDF) gilt nicht als elektronische Rechnung im Sinne der ERechVO M-V.

Sollte Ihr Unternehmen Lieferungen oder Leistungen für öffentliche Auftraggeber des Landes Mecklenburg-Vorpommern erbringen, können Sie für die Rechnungsstellung die Zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG RE Plattform für Rechnungssteller) nutzen. Für die Nutzung der Plattform ist eine einmalige Registrierung erforderlich.

Über die Zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE) können Sie elektronische Rechnungen an die öffentlichen Auftraggeber des Landes Mecklenburg-Vorpommern senden. Die Rechnungen werden von der Zentralen Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE) automatisiert auf formelle Richtigkeit geprüft.

Anschließend werden die elektronischen Rechnungen den öffentlichen Auftraggebern über die so genannte Leitweg-ID (elektronische Adresse) bereitgestellt. Durch die Leitweg-ID ist jede öffentliche Stelle (Rechnungsempfänger) eindeutig identifizierbar und verifiziert.
Die Leitweg-ID erhalten Sie vom jeweiligen Rechnungsempfänger und sie muss in der Rechnung angegeben werden.

Die Leitweg-IDs (inklusive Prüfziffer) des Amtes Warnow-West sowie der amtsangehörigen Gemeinden lauten:

Amt 13 0 72 963-K000-54
Elmenhorst/Lichtenhagen 13 0 72 030-K000-55
Papendorf 13 0 72 077-K000-72
Stäbelow 13 0 72 098-K000-28
Pölchow 13 0 72 080-K000-38
Kritzmow 13 0 72 057-K000-40
Lambrechtshagen 13 0 72 064-K000-90
Ziesendorf 13 0 72 121-K000-26

Schulen des Amtes:

Warnowschule Papendorf 13 0 72 963-K001-51
Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow 13 0 72 963-K002-48