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Das Amt Warnow-West mit Sitz in Kritzmow sucht für seinen Amtsbauhof mit Standort in 18198 Stäbelow zum 01.07.2025 einen/eine

                       

            Mitarbeiter/in Bauhof (m/w/d)

 

Der Amtsbauhof ist in den fünf Gemeinden Kritzmow, Papendorf, Pölchow, Stäbelow und Ziesendorf tätig.
Es erwartet Sie eine interessante und anspruchsvolle Tätigkeit für die sich stetig entwickelnden Gemeinden.
Zu den vielfältigen Aufgaben des Bauhofes gehört vorrangig die Unterhaltung und Instandsetzung von öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen einschließlich der Spielplätze.

 

Ihre Aufgaben:

  • Grün- und Baumpflege: u. a. Mäh-und Laubarbeiten, Baum- und Heckenschnitt
  • Straßenunterhaltung: Instandsetzung, Instandhaltung, Reinigung
  • Spiel- und Bolzplatzunterhaltung
  • Unterhaltung der Liegenschaften: Müllentsorgung, Kleinstreparaturen
  • Winterdienst mit Rufbereitschaft

 

Wir erwarten:

  • abgeschlossene Ausbildung als Straßenwärter/-in, Straßenbauer/-in, Garten- und Landschaftsbauer/-in, Landschaftsgärtner/-in, Baumpfleger/-in, Forstwirt/-in, Landwirt/-in oder vergleichbaren Abschluss
  • Teamfähigkeit und bürgerfreundliches Auftreten
  • Führerschein Klasse B (wünschenswert Klasse BE/C1/C1E)
  • Selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten sowie Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Teamfähigkeit, Flexibilität und Zuverlässigkeit
  • Bereitschaft zum Winterdienst mit Rufbereitschaft
  • wünschenswert sind Zusatzausbildungen für Maschinen (z. B. Motorsägen, Baumaschinen)

 

Wir bieten Ihnen:

  • ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden (Vollzeit)
  • eine tarifliche Vergütung nach Entgeltgruppe 5 TVöD-VKA
  • eine Jahressonderzahlung sowie ein zusätzliches leistungsorientiertes Entgelt
  • eine betriebliche Altersvorsorge über die Zusatzversorgungskasse Mecklenburg-Vorpommern
  • 30 Urlaubstage im Jahr
  • umfangreiche Möglichkeiten zur regelmäßigen Fortbildung

 

Haben wir Ihr Interesse für eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem kleinen Team geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige schriftliche Bewerbung bis zum 24.02.2025, gerne per E-Mail als PDF-Datei an:

Amt Warnow-West
Frau Ulrike Olschewski
Schulweg 1 a
18198 Kritzmow
u.olschewski@warnow-west.de

 

Bewerbungsunterlagen werden bei uns nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens bis zum Ablauf der Frist nach § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir keine Bewerbungs- und Fahrkosten übernehmen.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Ulrike Olschewski unter 038207 633-14.

 

Kritzmow, 27.01.2025

Nike Czerny-Christenson

Leitende Verwaltungsbeamtin

Informationen zur Bundestagswahl am 23.02.2025

  •  alle Wahlberechtigten erhalten in den nächsten Tagen Ihre Wahlbenachrichtigung per Post

 

Möglichkeiten zur Beantragung der Briefwahl

  • online mit Hilfe des QR-Codes (Rückseite der Wahlbenachrichtigung)
  • Nutzung des Vordrucks auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, ausgefüllt an das Amt Warnow-West zurücksenden bis zum 21.02.2025 um 15:00 Uhr
  • formlos per Post oder E-Mail (wahlen@warnow-west.de) an das Amt Warnow-West mit Nennung Vor- und Nachname, Wohnanschrift und Geburtsdatum bis spätestens 21.02.2025 um 15:00 Uhr
  • eine telefonische Beantragung der Briefwahl ist nicht möglich

 

Bearbeitung der Briefwahlanträge

  • die Briefwahlunterlagen werden (voraussichtlich) erst ab dem 11.02.2025 durch das Amt Warnow-West an die Antragsteller verschickt bzw. während der Öffnungszeiten zur Abholung bereitgestellt
  • die (Brief-)Wahl ist während der Öffnungszeiten des Amtes (voraussichtlich) ab dem 11.02.2025 vor Ort möglich – ein Wahllokal ist eingerichtet

 

  • die Wahlbriefe müssen am Wahltag (23.02.2025) bis spätestens 18:00 Uhr im Amt Warnow-West vorliegen

 

Ihr Wahlteam

Nr.03/25  | 17.01.2025  | SBA HST  | Straßenbauamt Stralsund

Beim Neubau der Ortsumgehung Elmenhorst (Landkreis Rostock) an der Landesstraße 12 ist ein weiterer Meilenstein erreicht worden: Am heutigen Freitag, 17. Januar 2025, ist der Verkehr der Kreisstraße 10 zwischen Elmenhorst und Lichtenhagen auf den neuen Kreisverkehr im Zuge der künftigen Ortsumgehungstrasse umgelenkt worden. Der gemeinsame Geh- und Radweg der K 10 ist angeschlossen und kann wieder genutzt werden.

Damit ist nun der dritte von insgesamt vier Kreisverkehren im Zuge des Neubaus der Ortsumgehung fertiggestellt worden. Bereits seit Juli 2023 fließt der Verkehr über den Kreisverkehr Mecklenburger Allee und über den Minikreisel an der bestehenden L 12 in Elmenhorst (Ortsausgang Diedrichshagen). In Bau befindet sich aktuell noch der Kreisverkehr West an der L 12 zwischen dem Ostseebad Nienhagen und Elmenhorst.

Der Neubau der Ortsumgehung Elmenhorst umfasst neben den Kreisverkehren zum Anschluss an das bestehende Straßennetz einen etwa 4,7 Kilometer langen Straßenneubauabschnitt, drei Ingenieurbauwerke und zwei Regenrückhaltebecken.

Im Frühjahr 2025 ist als nächstes die Verkehrsfreigabe des weiterführenden Abschnittes vom Kreisverkehr an der K 10 bis zum Bauende in Richtung Diedrichshagen vorgesehen.

Die Straßenbauverwaltung des Landes dankt allen Verkehrsteilnehmenden und Anwohnern für ihre Geduld und für ihr Verständnis für die mit Lärm und Verkehrseinschränkungen verbundene Zeit.

Weitere Informationen und Hintergründe zu der Maßnahme entnehmen Sie unserer Projektseite: www.strassen-mv.de/de/projekte/bau/ortsumgehung-elmenhorst/

Das Amt Warnow-West mit Sitz in Kritzmow, Verwaltung für die Gemeinden Elmenhorst/Lichtenhagen, Kritzmow, Lambrechtshagen, Papendorf, Pölchow, Stäbelow und Ziesendorf sucht zum schnellstmöglichen Zeitpunkt einen/eine                           

               

                                          Sachbearbeiter/in Haushalt (m/w/d)

 

Es erwartet Sie eine interessante und anspruchsvolle Tätigkeit für die sich stetig entwickelnden Gemeinden und das Amt mit insgesamt 17.500 Einwohnern. Sie arbeiten in einer modernen, bürgerorientierten Verwaltung.

 

Ihr Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:

 

Haushaltsplanung bzw. Nachtragshaushalt 

  • Mittelanmeldungen prüfen und verarbeiten
  • Erstellung des Haushaltsplanentwurfes für die Haushaltsberatungen in den politischen Ausschüssen
  • Beratungsvorlagen und Beschlussvorlagen für die zuständigen politischen Ausschüsse
  • Erstellung der Haushaltssatzungen und des Haushaltsplanes mit den gesetzlichen Mustern
  • Bekanntmachung der Haushaltssatzungen und Anzeige bei der Rechtsaufsicht

 

Haushaltsausführung 

  • Zuarbeit zur unterjährigen Berichtserstattung
  • Beratung im Hinblick auf die laufende Haushaltsausführung (z.B. Deckungsvorschläge, Haushaltsreste)
  • überplanmäßige/außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen prüfen
  • Bearbeitung der Anträge auf die Bildung von Haushaltsresten in Abstimmung mit den Bürgermeistern/innen
  • Haushaltsstatistik, Schuldenstatistik

 

Wir erwarten:

  • Berufsabschluss als Verwaltungsfachangestellte/r, Abschluss A1 oder einen vergleichbaren Abschluss, möglichst mit Berufserfahrung
  • Gute PC-Kenntnisse und einen sicheren Umgang mit MS-Office
  • Teamfähigkeit

 

Wir bieten Ihnen:

  • ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden
  • eine tarifliche Vergütung nach Entgeltgruppe 9a TVöD-VKA
  • eine Jahressonderzahlung sowie ein zusätzliches leistungsorientiertes Entgelt
  • eine betriebliche Altersvorsorge über die Zusatzversorgungskasse Mecklenburg-Vorpommern
  • 30 Urlaubstage im Jahr
  • Einen kostenlosen PKW-Stellplatz auf dem Grundstück
  • umfangreiche Möglichkeiten zur regelmäßigen Fortbildung

 

Haben wir Ihr Interesse für eine abwechslungsreiche Tätigkeit geweckt?  Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige schriftliche Bewerbung bis spätestens 23.02.2025, gerne auch per Mail (nur im PDF Format)

 

Amt Warnow-West
Frau Anette Schütt
Schulweg 1a
18198 Kritzmow

a.schuett@warnow-west.de

 

Bewerbungsunterlagen werden bei uns nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens bis zum Ablauf der Frist nach § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir keine Bewerbungs- und Fahrkosten übernehmen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Anette Schütt unter 038207/633-21.

 

Kritzmow, 16.01.2025

 

Nike Czerny-Christenson

Leitende Verwaltungsbeamtin

Nr.88/24  | 17.12.2024  | SBA HST  | Straßenbauamt Stralsund

Die Erneuerung der Bundesstraße 103 zwischen der Autobahn A 20, Anschlussstelle Rostock-West, und der Anschlussstelle Kritzmow im Landkreis Rostock ist abgeschlossen. Die Fahrbahn in Richtung Autobahn und der westliche Teil der Anschlussstelle Kritzmow können im Verlauf des 17. Dezembers 2024 wieder für den Verkehr freigegeben werden. Auch wird die Abfahrt von der A 20 aus Richtung Stettin kommend auf die B 103 in Richtung Rostock wieder geöffnet.

Der Rückbau der sogenannten Mittelstreifenüberfahrten erfolgt Ende Februar/Anfang März 2025, sofern es die Witterung zulässt. Aufgrund der fehlenden Schutzplanken ist im Bereich der Überfahrten aus Sicherheitsgründen  noch eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 60 km/h erforderlich. Das Straßenbauamt Stralsund wird vor Beginn des Rückbaus der Mittelstreifenüberfahrten im kommenden Jahr erneut informieren.

Nach aktuellem Planungsstand wird voraussichtlich im Jahr 2025 auch der letzte noch fehlende Abschnitt auf der B 103 zwischen den Anschlussstellen Kritzmow und Rostock-Reutershagen instandgesetzt. Dazu wird das Straßenbauamt Stralsund rechtzeitig informieren.

Weitere Informationen und Hintergründe zu der Maßnahme entnehmen Sie unserer Pressemitteilung vom 15. August 2024.

Das Amt Warnow-West mit Sitz in Kritzmow, Verwaltung für die Gemeinden Elmenhorst/Lichtenhagen, Kritzmow, Lambrechtshagen, Papendorf, Pölchow, Stäbelow und Ziesendorf sucht zum schnellstmöglichen Zeitpunkt einen/eine

                              

                Sachbearbeiter/in (m/w/d) im Ausweis-, Pass- und Meldewesen

 

Es erwartet Sie eine interessante und anspruchsvolle Tätigkeit für die sich stetig entwickelnden Gemeinden und das Amt mit insgesamt 17.500 Einwohnern. Sie arbeiten in einer modernen, bürgerorientierten Verwaltung.

 

Ihr Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:

  • Führen des Melderegisters, Führen des Melderegisters, Durchführung von An-, Ab- und Ummeldungen
  • Bearbeitung von Ausweis- und Passangelegenheiten
  • Bearbeitung von Beglaubigungen, Erteilung von Bescheinigungen
  • Erarbeitung, Erlass und Durchführung ordnungsbehördlicher Verfügungen
  • Anträge auf Auszug aus Bundes- und Gewerbezentralregister
  • Durchführung von Namensänderungen
  • Vorbereitung der Begrüßung von Neugeborenen
  • Vorbereitung der Ehrungen zu Alters- und Ehejubiläen
  • Wahldatenerfassung und Führen des Wählerverzeichnisses, Mitarbeit bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen
  • Administrationstätigkeiten für die eingesetzte Fachanwendung

 

Wir erwarten:

  • Berufsabschluss als Verwaltungsfachangestellte/r oder vergleichbaren Abschluss, vorzugsweise mit Berufserfahrung
  • hohe Kommunikationsfähigkeit sowie ein sicheres Auftreten
  • Teamfähigkeit

 

Wir bieten Ihnen:

  • ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden
  • eine tarifliche Vergütung nach Entgeltgruppe 6 TVöD-VKA
  • eine Jahressonderzahlung sowie ein zusätzliches leistungsorientiertes Entgelt
  • eine betriebliche Altersvorsorge über die Zusatzversorgungskasse Mecklenburg-Vorpommern
  • 30 Urlaubstage im Jahr
  • einen kostenlosen PKW-Stellplatz auf dem Grundstück
  • umfangreiche Möglichkeiten zur regelmäßigen Fortbildung

 

Haben wir Ihr Interesse für eine abwechslungsreiche Tätigkeit geweckt?  Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige schriftliche Bewerbung bis spätestens 19.01.2025, gerne auch per Mail (nur im PDF Format)

 

Amt Warnow-West

Frau Anette Schütt

Schulweg 1a

18198 Kritzmow

a.schuett@warnow-west.de

 

Bewerbungsunterlagen werden bei uns nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens bis zum Ablauf der Frist nach § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir keine Bewerbungs- und Fahrkosten übernehmen.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Anette Schütt unter 038207-633 21, a.schuett@warnow-west.de.

 

Kritzmow, 17.12.2024

 

Nike Czerny-Christenson

Leitende Verwaltungsbeamtin

Die neue Grundsteuer tritt ab 01.01.2025 in Kraft. Es ist beabsichtigt, die neuen Hebesätze bis zum 30. Juni 2025 zu beschließen und danach die Grundsteuerbescheide zu verschicken. Es liegt momentan noch kein ausreichender Datenstand vor, um die aufkommensneutralen Hebesätze für das Jahr 2025 berechnen zu können. Von „Aufkommensneutralität“ wird gesprochen, wenn sich am gesamten Grundsteueraufkommen der Gemeinde nichts ändert. Leider kann dies nicht für jedes einzelne Grundstück gewährleistet werden. Zahlungen für die Grundsteuer 2025 müssen erst mit Vorliegen des neuen Grundsteuerbescheides geleistet werden.

Nr. 86/24 | 29.11.2024 | SBA HST | Straßenbauamt Stralsund

An der Landesstraße 12 ist am heutigen Freitag, 29. November 2024, die bauzeitliche Umfahrung für den Bauanfang der Ortsumgehung Elmenhorst (Landkreis Rostock) in Betrieb genommen worden.

Hintergrund: Aus Richtung Ostseebad Nienhagen kommend wird die künftige Umgehungsstraße am Ortseingang Elmenhorst mit einem Kreisverkehr an die bestehende L 12 angebunden. Für die Errichtung dieses Kreisverkehres und die notwendigen Leitungsumverlegungen ist es erforderlich, den Verkehr mittels einer Umfahrung an der Baustelle vorbeizuführen.

Die temporäre Umfahrung ist zweispurig gebaut und benötigt keine Ampelschaltung. Sie ist daher für die Verkehrsteilnehmer kaum mit Einschränkungen verbunden. Gleichzeitig kann der Geh- und Radweg in dem Bereich wieder von Fußgängern und Radfahrern uneingeschränkt genutzt werden.

Es ist geplant, die bauzeitliche Umfahrung voraussichtlich bis ins zweite Quartal 2025 zu nutzen.

Die Straßenbauverwaltung dankt allen Verkehrsteilnehmern und Anwohnern für Ihre Geduld und ihr Verständnis. Die Maßnahme dient der Verbesserung der Infrastruktur.

Weitere Informationen und Hintergründe zu dem Bauvorhaben Ortsumgehung Elmenhorst entnehmen Sie unserer Projektseite.

Nr.84/24  | 26.11.2024  | SBA HST  | Straßenbauamt Stralsund

Aufgrund der Witterungsbedingungen der vergangenen Woche sind die Arbeiten auf der Bundesstraße 103 zwischen der Autobahn 20 und der Hansestadt Rostock (Landkreis Rostock) nicht mehr im Takt. Schon zu Beginn der Baumaßnahme kam es zur Anpassung der Terminkette, weil die zur Verkehrssicherung notwendige Fahrbahnmarkierung aufgrund des Niederschlages nicht aufgebracht werden konnte (siehe unsere Pressemitteilung vom 10. Oktober 2024).

Sofern die Wetterbedingungen die Bauarbeiten nicht weiter behindern, wollen das Bauunternehmen und das Straßenbauamt Stralsund die Arbeiten bis Weihnachten 2024 weitgehend abschließen. Bereits ab dem 2. Dezember 2024 wird nach heutigem Stand auf dem circa fünf Kilometer langen Streckenabschnitt die Decke eingebaut. Ab Weihnachten soll der Verkehr dann wieder wie gewohnt in alle Fahrtrichtungen stattfinden. Alle Auf- und Abfahrten sollen dann wieder genutzt werden können.

Die Restarbeiten, wie der Rückbau der Mittelstreifenüberfahrten, werden im Jahr 2025 umgesetzt. Hierzu wird das Straßenbauamt Stralsund gesondert informieren.

Wir suchen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die uns bei der Durchführung der vorgezogenen Wahl des Bundestages (voraussichtlich am 23.02.2025) in ihrer Gemeinde unterstützen!

Voraussetzung dafür ist, dass Sie Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind und am Wahltag

das 18. Lebensjahr vollendet haben,
seit mindestens 37 Tagen in der Kommune Ihre Hauptwohnung haben,
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
nicht bereits in einem anderen Wahlorgan Mitglied sind,
nicht selbst Wahlbewerber/in, Vertrauensperson eines Wahlvorschlags oder dessen Stellvertreter/in sind.
Der Einsatz in einem Wahllokal erfolgt durch Berufung zum/zur Wahlvorsteher/in, stellv. Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in, stellv. Schriftführer/in oder als Beisitzer/in. Der Wahlvorstand erhält durch das Amt Warnow-West im Rahmen einer Schulung eine Einführung in seine Tätigkeit.

Folgende Aufwandsentschädigungen werden für den Wahltag gezahlt:

· Wahlvorsteher/in: 90,00 EUR
· stellv. Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in, stellv. Schriftführer/in: 80,00 EUR
· Mitglieder/in der Wahlvorstände (Beisitzer): 70,00 EUR

Senden Sie Ihre Bereitschaftserklärung an das Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow bzw. per E-Mail an wahlen@warnow-west.de unter Angabe Ihres Namens, Vornamens, Geburtsdatums, Ihrer Anschrift und telefonischen Erreichbarkeit.

Weitere Informationen zu Terminen für den Wahltag werden auf der Internetseite www.amt-warnow-west.de/wahlen/ durch das Amt Warnow-West schnellstmöglich bekannt gemacht

Kritzmow, 15.11.2024
Jörg Blotenberg
Gemeindewahlleiter

Nr.80/24  | 06.11.2024  | SBA HST  | Straßenbauamt Stralsund

Das Straßenbauamt Stralsund veranlasst an der Landesstraße13 zwischen Ziesendorf und Schwaan (Landkreis Rostock) die Neuanpflanzung von insgesamt 296 Alleebäumen.

Die Arbeiten beginnen am Montag, 11. November 2024, und werden voraussichtlich Ende Februar 2025 beendet. In dieser Zeit kann es zu kurzzeitigen Verkehrsbehinderungen kommen.

Die Pflanzungen dienen als Kompensationsmaßnahme für den kürzlich beendeten Radwegebau (siehe unsere Pressemitteilung vom 19. August 2024).

Die Bäume werden zwischen dem Radweg und der Straße ab dem Ortsausgang Schwaan in Richtung Ziesendorf sowie westlich der L 13 im Bereich der Kreuzung nach Bröbberow gepflanzt. An Baumarten werden Bergahorn, Spitzahorn, Stieleiche und Winterlinde verwendet.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern investiert knapp 240.000 Euro in die Neuanlage der Allee.

In Vorbereitung der Winterdienstsaison 2024/2025 (vom 01.11. – 31.03.) weisen wir schon jetzt darauf hin, dass Sie laut geltender Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Gemeinde die Pflicht haben, den Ihrem Grundstück anliegenden öffentlichen Gehweg auf 1,50 m Breite stets unverzüglich von Schnee zu befreien und bei Glätte abzustumpfen.

Dies gilt:

werktags von 7.00 – 20.00 Uhr,

sonn- und feiertags von 8.00 – 20.00 Uhr.

Bei nicht im Straßenreinigungsverzeichnis aufgeführten Straßen bzw. bei Stichstraßen gilt die o. g. Verpflichtung zudem auch jeweils für die Hälfte der Fahrbahn. Eine hiervon abweichende Stichstraßenregelung gibt es allerdings in der Gemeinde Papendorf.

Bitte kommen Sie Ihrer Pflicht entsprechend nach. Sie gewährleisten damit, dass alle Bürger diese Verkehrswege sicher nutzen können. Bei Nichteinhaltung der in der Straßenreinigungssatzung getroffenen Festlegungen, ist die Verwaltung verpflichtet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten, was ausdrücklich nicht angestrebt ist.

Die aktuellen Straßenreinigungssatzungen inkl. des Straßenreinigungsverzeichnisses finden Sie auf unserer Homepage in der Rubrik „Satzungen der Gemeinden“.

 

FB Bauverwaltung

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund von Restbauarbeiten am Kreuzungsbereich Schulweg/Satower Straße ist das Amt Warnow-West in der Zeit vom 21.10.2024  07:00 Uhr bis zum 25.10.2024 17:00 Uhr nur aus Richtung Klein Schwaß zu erreichen. Es besteht zwischen dem Bürgermeisterbüro und der Satower Straße eine Einbahnstraßenregelung. Das Amt verlassen geht in dem besagten Zeitraum nur über die Satower Straße. Die Parkplätze des Amtes sind erreichbar.

Die Baumaßnahme wurde kurzfristig durch das Straßenverkehrsamt des Landkreises auf die Ferienzeit gelegt, um Behinderungen bei dem Schulbusverkehr zu vermeiden.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Nr.70/24  | 07.10.2024  | SBA HST  | Straßenbauamt Stralsund

Die Erneuerung der Bundesstraße 103 zwischen der Autobahn A 20, Anschlussstelle Rostock-West, und dem Anschluss Kritzmow (L 10) im Landkreis Rostock schreitet planmäßig voran.

Ab Freitag, 11. Oktober 2024, beginnt der zweite Bauabschnitt. Der Verkehr zwischen der A 20 und Rostock kann dann weiter auf der B 103 in jede Fahrtrichtung fließen. Es steht wie bisher ein Fahrstreifen je Richtung zur Verfügung.

Änderungen gibt es jedoch an der Ab- und Auffahrt bei Kritzmow.  Hier wird es während des zweiten Bauabschnittes nicht möglich sein, auf der B 103 aus Richtung Rostock-Warnemünde kommend nach Kritzmow abzufahren oder von Kritzmow auf die B 103 in Richtung Autobahn einzufahren.

Zwei Umleitungen werden für den Anschluss Kritzmow ausgeschildert (siehe auch Umleitungspläne in der Anlage):

  • über die A 20, Anschlussstelle Rostock-Südstadt, Niendorf (L 132), Rostock Südring (L 132) und Satower Straße (L 10),
  • ab Kritzmow über Clausdorf (L 10) bis zur Autobahn-Anschlussstelle Bad Doberan (L 13).

Der östliche Teil der Anschlussstelle Kritzmow an der B 103 ist während des zweiten Bauabschnittes wieder befahrbar. Das heißt, es ist wieder möglich, auf der B 103 aus Richtung Autobahn kommend bei Kritzmow auszufahren oder aus Kritzmow auf die B 103 in Richtung Rostock-Warnemünde einzufahren.

Aus Sicherheitsgründen ist es in Abstimmung mit der Autobahn GmbH des Bundes weiterhin erforderlich, die Abfahrt von der A 20 aus Richtung Stettin kommend auf die B 103 zu sperren. Der Verkehr wird hier nach wie vor über die Autobahn-Anschlussstelle Bad Doberan zurück zur B 103 umgeleitet.

Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist nach aktuellem Stand bis Ende November 2024 geplant.

Nachdem im ersten Bauabschnitt die Fahrbahn in Richtung Rostock-Warnemünde und der östliche Teil der Anschlussstelle Kritzmow erneuert wurden, wird nun im zweiten Bauabschnitt die Fahrbahn in Richtung Autobahn und der westliche Teil der Anschlussstelle Kritzmow saniert.

Weitere Informationen und Hintergründe zu der Maßnahme können Sie unserer Pressemitteilung vom 15. August 2024.

Das Straßenbauamt Stralsund bittet um Verständnis und eine angepasste Reiseplanung. Die Maßnahme dient dem Erhalt der Infrastruktur.

Anlagen

 

Nr.52/24  | 15.08.2024  | SBA HST  | Straßenbauamt Stralsund

Die vorbereitenden Arbeiten befinden sich momentan in der finalen Phase. Ab Donnerstag, 22. August 2024, wird dann die Sanierung der Asphaltdecke des Autobahnzubringers Rostock-West (Bundesstraße 103) zwischen der A 20 und der Anschlussstelle Kritzmow (Landkreis Rostock) beginnen. Im Zuge der Maßnahme werden auch die Auf- und Abfahrtrampen der Anschlussstelle Kritzmow erneuert.

Die Baumaßnahme ist erforderlich, weil die Fahrbahnen in diesem Abschnitt das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben und stark verschlissen sind. Der im vergangenen Winter besonders häufig aufgetretene Tau-Frost-Wechsel hat hier teilweise zu massiven Schäden an der Asphaltdecke geführt, weshalb auf dem Abschnitt bereits Geschwindigkeitsbegrenzungen angeordnet werden mussten.

Richtungsfahrbahn Warnemünde und östlicher Teil der Anschlussstelle Kritzmow werden im ersten Bauabschnitt gesperrt

Die Länge der Baustrecke beträgt knapp fünf Kilometer. In Vorbereitung der Baumaßnahme werden aktuell auf dem Abschnitt bereits die nördlichen und südlichen Mittelstreifenüberfahrten hergestellt (siehe dazu auch unsere Pressemitteilung vom 24. Juli 2024). Die Herstellung der Mittelstreifenüberfahrten ist erforderlich, um den Verkehr einer Richtungsfahrbahn während der Baumaßnahme auf die andere Richtungsfahrbahn zu verschwenken. Dadurch kann der Verkehr während der Bauarbeiten in beiden Richtungen aufrechterhalten und gleichzeitig ein optimaler Bauablauf gewährleistet werden.

Im ersten Bauabschnitt wird die Richtungsfahrbahn Rostock-Warnemünde und der östliche Teil der Anschlussstelle Kritzmow gesperrt. Der Verkehr zwischen Rostock und der Autobahn fließt dann einstreifig in beide Fahrtrichtungen über die Richtungsfahrbahn zur A 20. Während dieses Bauabschnitts wird es nicht möglich sein, aus Richtung Autobahn kommend an der Anschlussstelle Kritzmow auszufahren oder in Richtung Rostock-Warnemünde einzufahren.

Zwei Umleitungen

Zwei Umleitungen werden im ersten Bauabschnitt für die Anschlussstelle Kritzmow ausgeschildert (siehe auch Umleitungspläne in der Anlage):

– ab Kritzmow über Clausdorf (L 10), Hanstorf (L 13), Bad Doberan (B 105) und Rostock-Schutow

– ab A-20-Anschlussstelle Rostock-West über A-20-Anschlussstelle Rostock-Südstadt, Niendorf (L 132), Rostock Südring (L 132) und Satower Straße (L 10).

Zusätzlich ist es in Abstimmung mit der Autobahn GmbH des Bundes aus Sicherheitsgründen weiterhin erforderlich, die Abfahrt von der A 20 aus Richtung Stettin kommend auf die B 103 zu sperren. Der Verkehr wird bis zum Ende der Baumaßnahme über die Autobahn-Anschlussstelle Bad Doberan zurück zur B 103 umgeleitet.

Die Fertigstellung des ersten Bauabschnittes ist nach aktuellem Stand für Anfang Oktober 2024 geplant. Über den Ablauf des zweiten Bauabschnittes wird das Straßenbauamt Stralsund rechtzeitig vor Beginn in einer gesonderten Pressemitteilung informieren.

Auftragnehmer für die Baumaßnahme ist die Arbeitsgemeinschaft G. Papenburg aus Grimmen und STRABAG aus Rostock. Die Auftragssumme beträgt knapp sechs Millionen Euro brutto. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland.

Das Straßenbauamt Stralsund bittet um Verständnis und eine angepasste Reiseplanung. Die Maßnahme dient dem Erhalt der Infrastruktur.

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.

Die bis zu diesem Zeitpunkt beantragten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit.

Ab dem 01.01.2024 stehen Ihnen folgende Optionen zur Verfügung:

Dokumentenart Gültigkeit unter 24 Jahren Bearbeitungszeit Preis
Personalausweis 6 Jahre ca. 3 Wochen 22,80 €
Reisepass 6 Jahre ca. 5 Wochen 37,50 €
Express-Reisepass 6 Jahre ca. 4-5 Tage 69,50 €

Wir bitten aufgrund der längeren Lieferzeiten um rechtzeitige Beantragung neuer Dokumente für Ihre Kinder.

Welches Dokument Sie für Ihre Reise benötigen, entnehmen Sie bitte der Seite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de).

Amt Warnow-West
Ausweis-, Pass- und Meldewesen

Hinweise zur Einführung der elektronischen Rechnung sowie der Verwendung der Leitweg-ID

Seit dem 01.04.2023 besteht gemäß § 3 E-Rechnungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (ERechVO M-V) i. V. m. der EU-Richtlinie 2014/55/EU sowie des § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (§ 99 GWB) die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung, für alle Leistungen die den Kommunen in Rechnung gestellt werden. Diese Verpflichtung gilt unabhängig vom Auftragswert.

Eine per E-Mail gesendete Rechnung in Schriftform (z.B. als PDF) gilt nicht als elektronische Rechnung im Sinne der ERechVO M-V.

Sollte Ihr Unternehmen Lieferungen oder Leistungen für öffentliche Auftraggeber des Landes Mecklenburg-Vorpommern erbringen, können Sie für die Rechnungsstellung die Zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG RE Plattform für Rechnungssteller) nutzen. Für die Nutzung der Plattform ist eine einmalige Registrierung erforderlich.

Über die Zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE) können Sie elektronische Rechnungen an die öffentlichen Auftraggeber des Landes Mecklenburg-Vorpommern senden. Die Rechnungen werden von der Zentralen Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE) automatisiert auf formelle Richtigkeit geprüft.

Anschließend werden die elektronischen Rechnungen den öffentlichen Auftraggebern über die so genannte Leitweg-ID (elektronische Adresse) bereitgestellt. Durch die Leitweg-ID ist jede öffentliche Stelle (Rechnungsempfänger) eindeutig identifizierbar und verifiziert.
Die Leitweg-ID erhalten Sie vom jeweiligen Rechnungsempfänger und sie muss in der Rechnung angegeben werden.

Die Leitweg-IDs (inklusive Prüfziffer) des Amtes Warnow-West sowie der amtsangehörigen Gemeinden lauten:

Amt 13 0 72 963-K000-54
Elmenhorst/Lichtenhagen 13 0 72 030-K000-55
Papendorf 13 0 72 077-K000-72
Stäbelow 13 0 72 098-K000-28
Pölchow 13 0 72 080-K000-38
Kritzmow 13 0 72 057-K000-40
Lambrechtshagen 13 0 72 064-K000-90
Ziesendorf 13 0 72 121-K000-26

Schulen des Amtes:

Warnowschule Papendorf 13 0 72 963-K001-51
Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow 13 0 72 963-K002-48