Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.02.2020 und nach Anzeige beim Landrat des Landkreises Rostock als untere Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Siebente Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf erlassen:
Artikel 1
Änderung der Hauptsatzung
Die Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf vom 21.07.2011, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt „Der Landbote“ Nr. 8/19. Jahrgang vom 15.08.2011, geändert durch
- die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf vom 03.11.2011, öffentlich bekannt gemacht durch das Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de am 08.11.2011 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden sowie durch
- die Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf vom 02.05.2013, öffentlich bekannt gemacht durch das Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de am 03.05.2013 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden
- die Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf vom 24.07.2014, öffentlich bekannt gemacht durch das Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de am 31.07.2014 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden
- die Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf vom 15.12.2016, öffentlich bekannt gemacht durch das Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de am 16.12.2016 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden
- die Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf vom 10.10.2019, öffentlich bekannt gemacht durch das Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de am 14.10.2019 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden
- die Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf vom 27.02.2020, öffentlich bekannt gemacht durch das Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de am 02.04.2020 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden
wird wie folgt geändert:
In § 5 Ausschüsse
wird Abs. 2 ersetzt durch:
„(2) Die Sitzungen des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt sind nicht öffentlich. Die Sitzungen des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales sind öffentlich, § 3 Abs. 2 gilt entsprechend.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 17.03.2020 in Kraft.
Kritzmow, 05.03.2020
Jürgen Ahrens
Bürgermeister