Bekanntmachung der Gemeinde Lambrechtshagen
Betrifft: die Satzung über die Gestaltung, Größe und Anzahl der Stellplätze für Kfz sowie über die finanzielle Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für die Gemeinde Lambrechtshagen „Stellplatzsatzung“
hier: Öffentliche Bekanntmachung der Satzung als örtliche Bauvorschrift gemäß §86 Abs. 4 LBauO Mecklenburg-Vorpommern
Die Gemeindevertretung hat am 23.06.2022 den Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur Satzung über die Gestaltung, Größe und Anzahl der Stellplätze für Kfz sowie über die finanzielle Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für die Gemeinde Lambrechtshagen „Stellplatzsatzung“ beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der sonstigen Träger öffentlichen Belange (gemäß § 86 LBauO MV i.V.m. §§ 3 Abs. 2; 4 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom 21.02.2022 bis 25.03.2022 durchgeführt.
Die Rechtskraft der Satzung tritt mit Ablauf des 06.09.2022 in Kraft.
Die Stellplatzsatzung wird von diesem Tage an während der Öffnungszeiten in der Bauverwaltung des Amtes Warnow-West in 18198 Kritzmow, Schulweg 1a zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Die Unterlagen können auch auf der Internetseite des Amtes Warnow-West unter https://www.amt-warnow-west.de/Lambrechtshagen/ eingesehen werden.
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Lambrechtshagen, den 15.08.2022 Holger Kutschke
Bürgermeister