Nachfolgendes wird durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen öffentlich bekannt gemacht.
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
Bebauungsplan Nr. 1 – 2. Änderung
Gewerbe-, Misch- und Wohngebiete „Steinbecker Eck“ in Elmenhorst
die Mischgebiete Nr. 2 und 5 sowie die Grünfläche Nr.1 und eine Verkehrsfläche betreffend
Inkraftsetzung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 27.09.2018 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1, Gewerbe-, Misch- und Wohngebiete „Steinbecker Eck“ in Elmenhorst als Satzung beschlossen und die zugehörige Begründung gebilligt.
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Die Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des letzten Tages der Aushangfrist bewirkt.
Damit tritt die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1, Gewerbe-, Misch- und Wohngebiete „Steinbecker Eck“ nach Ablauf des letzten Tages der Aushangfrist in Kraft.
Jedermann kann die rechtskräftige Satzung und die zugehörige Begründung ab diesem Tag im Amt Warnow-West, Bauverwaltung, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, während der Dienstzeiten einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen. Die in Kraft getretene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 wird mit der zugehörigen Begründung ergänzend auch in das Internet auf der Seite https://www.amt-warnow-west.de/ eingestellt.Weiterlesen Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – Bebauungsplan Nr. 1; 2. Änderung