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Amt Warnow-West
Gemeindewahlbehörde

 

Bekanntmachung zur Kommunalwahl am 26. Mai 2019

 

Gemäß § 9 Abs. 3 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V sind die kommunalen Wahlleitungen und ihre Stellvertretungen von den Vertretungen zu wählen und ihre Namen öffentlich bekannt zu machen.

Da die Gemeinden die Aufgaben der Wahlleitung auf das Amt Warnow-West übertragen haben, wählte der Amtsausschuss die Gemeindewahlleitung und deren Stellvertretung.Weiterlesen Bekanntmachung zur Kommunalwahl am 26. Mai 2019

Nachfolgendes wird durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln in der Gemeinde Lambrechtshagen öffentlich bekannt gemacht.
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Öffentliche Bekanntmachung

der Gemeinde Lambrechtshagen

 

Bebauungsplan Nr. 30, Wohngebiet „Alt Sievershagen“

der Gemeinde Lambrechtshagen

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen hat am 12.10.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30, Wohngebiet „Alt Sievershagen“ gemäß § 2 und 8 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung und der Nachverdichtung und wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 30 befindet sich im nördlichen Bereich der Ortslage Sievershagen, westlich der Straße Steinfulgen und östlich der Straße Alt Sievershagen. Nördlich und südlich grenzt das Plangebiet an die bebauten Grundstücke der Ortslage an (s. Anlage).

Weiterlesen Gemeinde Lambrechtshagen – Bebauungsplan Nr. 30

Nachfolgendes wird durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen öffentlich bekannt gemacht.
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

 

Bebauungsplan Nr. 2 – 1. Änderung

Wohngebiet „Gauswisch“ in Elmenhorst

 

Inkraftsetzung

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 27.09.2018 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2, Wohngebiet „Gauswisch“ als Satzung beschlossen und die zugehörige Begründung gebilligt.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Die Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des letzten Tages der Aushangfrist bewirkt.

Damit tritt die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.2, Wohngebiet „Gauswisch“ nach Ablauf des letzten Tages der Aushangfrist in Kraft.

Jedermann kann die rechtskräftige Satzung und die zugehörige Begründung ab diesem Tag im Amt Warnow-West, Bauverwaltung, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, während der Dienstzeiten einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen. Die in Kraft getretene 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 wird mit der zugehörigen Begründung ergänzend auch in das Internet auf der Seite https://www.amt-warnow-west.de/ eingestellt.

Weiterlesen Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – Bebauungsplan Nr. 2; 1. Änderung

Nachfolgendes wird durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen öffentlich bekannt gemacht.
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

 

Bebauungsplan Nr. 1 – 2. Änderung

Gewerbe-, Misch- und Wohngebiete „Steinbecker Eck“ in Elmenhorst

die Mischgebiete Nr. 2 und 5 sowie die Grünfläche Nr.1 und eine Verkehrsfläche betreffend

Inkraftsetzung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 27.09.2018 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1, Gewerbe-, Misch- und Wohngebiete „Steinbecker Eck“ in Elmenhorst als Satzung beschlossen und die zugehörige Begründung gebilligt.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Die Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des letzten Tages der Aushangfrist bewirkt.

Damit tritt die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1, Gewerbe-, Misch- und Wohngebiete „Steinbecker Eck“ nach Ablauf des letzten Tages der Aushangfrist in Kraft.

Jedermann kann die rechtskräftige Satzung und die zugehörige Begründung ab diesem Tag im Amt Warnow-West, Bauverwaltung, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, während der Dienstzeiten einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen. Die in Kraft getretene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 wird mit der zugehörigen Begründung ergänzend auch in das Internet auf der Seite https://www.amt-warnow-west.de/ eingestellt.Weiterlesen Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – Bebauungsplan Nr. 1; 2. Änderung

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Amtsausschusses des Amtes Warnow-West über die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 (Nr. 46-10/18) und die Entlastung des Amtsvorstehers (Nr. 47-10/18) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Der Amtsausschuss des Amtes Warnow-West hat in seiner Sitzung am 22.11.2018 den Jahresabschluss 2015 festgestellt und dem Amtsvorsteher die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2015 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.Weiterlesen Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Amtsausschusses des Amtes Warnow-West

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Rostock hat in seiner Sitzung am 14.11.2018 die Veränderung der Landes- und Kreismittel ab dem 01.01.2019 beschlossen.

Der kommunale Anteil beträgt bei den nachfolgend genannten Gemeinden entsprechend der gesetzlichen Mindestvorgabe 50% des verbleibenden Finanzierungsbedarfes.

Aufgrund der Veränderung der Landes- und Kreismittel ergibt sich folgende Aufteilung für kommunalen Anteil und Elternbeitrag ab 01.01.2019:

 Weiterlesen Festsetzung der kommunalen Anteile für die Betreuung in einer Kindertagesstätte ab dem 01.01.2019