Bekanntmachung des Amtes Warnow-West
Öffentliche Bekanntmachung des Fachbereiches Finanzverwaltung/Steuern des Amtes Warnow-West für die Gemeinde Stäbelow über die öffentliche Zustellung von Bescheiden zur Gewerbesteuer für die Jahre 2014 und 2015.
Bekanntmachung des Amtes Warnow-West
Öffentliche Bekanntmachung des Fachbereiches Finanzverwaltung/Steuern des Amtes Warnow-West für die Gemeinde Stäbelow über die öffentliche Zustellung von Bescheiden zur Gewerbesteuer für die Jahre 2014 und 2015.
Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ziesendorf
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.12.2016 und nach Anzeige beim Landrat des Landkreises Rostock als untere Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ziesendorf erlassen:
Artikel 1
Änderung der Hauptsatzung
Die Hauptsatzung der Gemeinde Ziesendorf vom 24.06.2011, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt „Der Landbote“ Nr. 7/19. Jahrgang vom 18.07.2011, geändert durch
wird wie folgt geändert:
wird die Zahl „800“ durch die Zahl „850“ ersetzt.
wird die Zahl „100“ durch die Zahl „135“,
die Zahl „50“ durch die Zahl „85“ sowie
die Zahl „25“ durch die Zahl „40“ ersetzt.
wird die Zahl „25“ durch die Zahl „40“ sowie
die Zahl „50“ durch die Zahl „60“ ersetzt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Kritzmow, 17.02.2017
Thomas Witt
Bürgermeister
Bekanntmachungshinweis
Für die vorstehend veröffentlichte Satzung gilt:
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird.
Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.
Bekanntmachung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
Bebauungsplan Nr. 20.1, 1. Änd., „Am Ostseestrand“
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch
Die Gemeindevertretung der GemeindeElmenhorst/Lichtenhagen beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 20.1, 1. Änd., „Am Ostseestrand“ zu ändern. Für die weitere Durchführung des Planverfahrens ist beabsichtigt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und dem Zweck der Planungen sowie den voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen findet im Rahmen einer Einwohnerversammlung
am 22.02.2017 um 18.30 Uhr
im Gemeindezentrum Elmenhorst, Gewerbeallee 45, 18107 Elmenhorst/Lichtenhagen
statt. Während der Einwohnerversammlung haben alle interessierten Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Weiterlesen Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – B-Plan Nr. 20.1, 1. Änd., „Am Ostseestrand“