Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln in der Gemeinde Kritzmow.
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Kritzmow
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5-4 „Erweiterung Schäferwiese“
hier: Inkraftsetzung
Die Gemeindevertretung Kritzmow hat am 28.08.2018 die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5-4 „Erweiterung Schäferwiese“ beschlossen und die zugehörige Begründung gebilligt. Der satzungsändernde Beschluss wird hiermit gem. § 10 (3) BauGB bekannt gemacht.
Der Änderungsbereich betrifft den feldseitigen Bereich der Wohngrundstücke Finkenweg 3 – 13 in Kritzmow (Gemarkung Kritzmow, Flur 2, Flurst. 86/15, /19, 28/5, /8 – /14, 27/10, /42 – /48).
Die Planänderung dient der Aufgabe bestehender Anpflanzgebote auf den feldseitig orientierten privaten Grünflächen und der Neufestsetzung einer 7,5 m breiten öffentlichen Grünfläche mit Anpflanzgeboten für Sträucher auf der anschließenden Ackerfläche.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5-4 „Erweiterung Schäferwiese“ tritt mit Ablauf des 11.03.2019 in Kraft.
Jedermann kann die rechtskräftige Satzung nebst Begründung ab diesem Tag im Amt Warnow West, 18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.Weiterlesen Gemeinde Kritzmow – 1. Änderung des B-Plans Nr. 5-4 Erweitung Schäferwiese; Inkraftsetzung