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Öffentliche Bekanntmachung

Das Amt Warnow-West gibt bekannt, dass nachfolgend aufgeführte Ausnahme-genehmigungen zur Gewährung von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen nach § 46 Abs. 1

Nr. 11 Straßenverkehrsordnung einschließlich des dazugehörenden blauen „Parkausweises für Behinderte“ hiermit für ungültig erklärt werden:

Ausnahmegenehmigung Nr. 03/17
ausgestellt am 06.04.2017 durch Amt Warnow-West
befristet gültig bis 30.04.2022

Ausnahmegenehmigung Nr. 09/2018
ausgestellt am 29.06.2018 durch Amt Warnow-West
befristet gültig bis 31.05.2023

Kritzmow, 07.02.2020

Fachbereich Bürgerdienste

Der Landrat des Landkreises Rostock
als untere Straßenaufsichtsbehörde

Bekanntmachung


Ankündigung der Teileinziehung einer Teilfläche der Verlängerung der
öffentlichen Straße „Eichenweg“ in 18059 Sildemow, Gemeinde Papendorf
Gemarkung Sildemow, Flur 3, Flurstück 17


Die Gemeinde Papendorf als Träger der Straßenbaulast der oben genannten öffentlichen Straße hat gern. § 9 Abs. (2) des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg – Vorpommern auf Grundlage des Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf vom 28.11.2019 (Beschluss- Nr. 16-2/19) den Antrag gestellt, dass eine Teilfläche der Straße eingezogen werden soll. Der betreffende Wegbereich ist das Verbindungswegestück zwischen der Straße „Am Schloßpark“ und „Gutshof‘. Die Teileinziehung umfasst das – Verbot für Fahrzeuge aller Art, Radfahrer und Fußgänger frei-.

Die Gemeinde begründet die Teileinziehung der Teilfläche damit, das der benannte
Wegbereich zu keiner Zeit als Straße hergestellt oder ausgebaut wurde und sich in
einem schlechten Zustand befindet. Objektiv betrachtet hat dieser Wegbereich keine
Funktion im Verkehrsnetz der Gemeinde. Künftig soll der Weg nicht mehr mit Fahrzeugen befahren werden sondern ausschließlich als Geh- und Radweg dienen. Die hier benannte Teilfläche ist rein formell Teil der öffentlichen Straße „Eichenweg“.

Der Landrat des Landkreises Rostock als untere Straßenaufsichtsbehörde gibt bekannt, dass der Plan der einzuziehenden öffentlichen Straße während der allgemeinen Dienstzeiten in der Amtsverwaltung des Amtes Warnow West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow vom 17.02.2020 bis zum 17.03.2020 zur Einsicht ausliegt.

Einwendungen gegen die Teileinziehung sind spätestens innerhalb von zwei Wochen
nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Amtsverwaltung
des Amtes Warnow West, Schulweg 1 a in 18198 Kritzmow einzulegen.

Einladung

Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Kritzmow lädt zur außerordentlichen Versammlung ein. 

Der Jagdgenossenschaft gehören die Eigentümer der Grundflächen, die zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, an (Jagdgenossen).

Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt gemäß § 9 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes mit der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch mit der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche (doppelte Mehrheit).

Bei Teilnahme an der Versammlung ist von jedem Jagdgenossen auf Verlangen zur Legitimation ein aktueller Grundbuchauszug vorzulegen.

Termin:           ​24.02.2020

Beginn:           ​18.00 Uhr

Ort:                 ​Bibliothek – Gemeindehaus Kritzmow in 18198 Kritzmow, Schulweg 1

 Tagesordnung:

  1. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung, Anwesenheit und Beschlussfähigkeit.
  2. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
  3. Pachtangelegenheiten
  4. Sonstiges

David-Christopher Beese
Jagdvorsteher