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Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Rostock hat in seiner Sitzung am 23.11.2016 die Veränderung der Landes- und Kreismittel ab dem 01.01.2017 beschlossen.

Die Gemeindevertretung Kritzmow hat daraufhin in ihrer Sitzung am 24.01.2017 rückwirkend zum 01.01.2017 den kommunalen Anteil festgesetzt. Daraus errechnet sich der der neue Elternbeitrag. Weiterlesen Amt – Festsetzung der kommunalen Anteile für die Betreuung in der Kindertagesstätte „Schwalbennest“ in Kritzmow ab dem 01.01.2017

Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen öffentlich bekannt gemacht werden.
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Bekanntmachung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Bebauungsplan Nr. 1, Gewerbe-, Misch- und Wohngebiete „Steinbecker Eck“, 2. Änderung

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

hier:    Erweiterung des Aufstellungsbestellungsbeschlusses zur 2. Änderung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 15.12.2016 die Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses vom 13.10.2016 für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1, Gewerbe-, Misch- und Wohngebiete „Steinbecker Eck“ gefasst.

In Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses vom 13.10.2016, strebt die Gemeinde mit der Änderung folgende Planungsziele an:

a) Änderung der Baugrenzen im Baugebiet 5
b) Verlegung der Grundstückszufahrt des Flurstücks 261
c) Festlegung einer öffentlichen Verkehrsfläche, die eine Verbindung von der Umfahrung des Wohnblocks in der Hauptstraße zur Gewerbeallee schafft.

Weiterlesen Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – B-Plan Nr. 1; 2. Änderung Erweiterung

Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen öffentlich bekannt gemacht.
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Bekanntmachung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Bebauungsplan Nr. 1, Gewerbe-, Misch- und Wohngebiete „Steinbecker Eck“, 2. Änderung

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 13.10.2016 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1, Gewerbe-, Misch- und Wohngebiete „Steinbecker Eck“ gefasst.

Die Gemeinde strebt mit der Änderung folgende Planungsziele an:

a) Änderung der Baugrenzen im Bereich des Flurstücks 261
b) Verlegung der Grundstückszufahrt.

Weiterlesen Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – B-Plan Nr. 1; 2. Ändergung

Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.01.2017.

Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg – Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der derzeit geltenden Fassung wird die nachstehende Straße unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG-MV mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

  1. Lagebezeichnung: Fuß- und Radweg Mühlenstraße Gemarkung Sievershagen, Flur 1, Flurstück 23/5
  2. Festsetzung
    2.1, Klassifizierung: Gemeindestraße (Fuß- und Radweg) gemäß § 3 Nr. 3 i. V. m. § 2 Abs. 2 StrWG- M-V
    2.2. Funktion: Fuß- und Radweg nach § 3 Nr. 3 a StrWG-M-V
    2.3. Träger der Straßenbaulast: Gemeinde Lambrechtshagen
    2.4. Widmungsverfügung: Die Widmung wird auf folgende Benutzungsarten festgelegt: Sonderweg für Fußgänger und Radfahrer

Rechtsbehelfsbelehrung:

Weiterlesen Gemeinde Lambrechtshagen – Widmungsverfügung „Fuß- und Radweg Mühlenstraße“

Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.01.2017.

Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg – Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der derzeit geltenden Fassung wird die nachstehende Straße unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG-MV mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

  1. Lagebezeichnung: Fuß- und Radweg von der Straße „Alter Sportplatz“ zur „Mühlenstraße“ Gemarkung Sievershagen, Flur 1, Flurstücke 20/6, 23/4
  2. Festsetzung
    2.1, Klassifizierung: Gemeindestraße (Fuß- und Radweg) gemäß § 3 Nr. 3 i. V. m. § 2 Abs. 2 StrWG- M-V
    2.2. Funktion: Fuß- und Radweg nach § 3 Nr. 3 a StrWG-M-V
    2.3. Träger der Straßenbaulast: Gemeinde Lambrechtshagen
    2.4. Widmungsverfügung: Die Widmung wird auf folgende Benutzungsarten festgelegt: Sonderweg für Fußgänger und Radfahrer

Rechtsbehelfsbelehrung:

Weiterlesen Gemeinde Lambrechtshagen – Widmungsverfügung „Fuß- und Radweg von der Straße Alter Sportplatz zur Mühlenstraße“

Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.01.2017.

Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg – Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der derzeit geltenden Fassung wird die nachstehende Straße unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG-MV mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

I.

  1. Straßenname Alter Sportplatz
  2. Lagebezeichnung: Gemarkung Sievershagen, Flur 1, Flurstücke 20/7, 20/8, 20/14
  3. Festsetzung
    3.1 Klassifizierung: Die Straße ist eine Gemeindestraße gemäß § 3 Nr. 3 StrWG- M-V
    3.2: Funktion: Ortsstraße gemäß § 3 Nr. 3a
    3.3. Träger der Straßenbaulast: Gemeinde Lambrechtshagen
    3.4. Widmungsverfügung: Die Widmung wird auf folgende Benutzungsarten festgelegt: Allgemeiner Fahr- und Fußgängerverkehr
    Keine Beschränkungen vorhanden

Rechtsbehelfsbelehrung:Weiterlesen Gemeinde Lambrechtshagen – Widmungsverfügung „Alter Sportplatz“

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Rostock hat in seiner Sitzung am 23.11.2016 die Veränderung der Landes- und Kreismittel ab dem 01.01.2017 beschlossen. Der kommunale Anteil beträgt in der Gemeinde Papendorf entsprechend der gesetzlichen Mindestvorgabe 50% des verbleibenden Finanzierungsbedarfes. Aufgrund der Veränderung der Landes- und Kreismittel ergibt sich folgende Aufteilung für kommunalen Anteil und Elternbeitrag ab 01.01.2017:

Weiterlesen Amt – Festsetzung der kommunalen Anteile für die Betreuung in der Kindertagesstätte „Spatzenhaus“ in Papendorf ab dem 01.01.2017

Öffentliche Bekanntmachung

der Beschlüsse der Gemeindevertretung Papendorf über die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 (Nr. 80-14/17) und die Entlastung des Bürgermeisters (Nr. 81-14/17) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat in ihrer Sitzung am 19.01.2017 den Jahresabschluss 2013 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2013 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Er liegt zusammen mit dem abschließenden Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Klaus Zeplien
Bürgermeister

Weiterlesen Gemeinde Papendorf – Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung Papendorf über die Feststellung des Jahresabschlusses 2013

Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Stäbelow lädt hiermit zur Klärung einiger Fragen von allgemeinem Interesse zu einer Versammlung der Jagdgenossen ein (§ 5 Abs. 1 u. 2 i. V. m. § 8 Abs. 2 Buchst. b der Satzung der JG Stäbelow vom 29.05.2002).

Ort:                 Landfleischerei Magdeburg, Satower Straße 15, 18198 Stäbelow

Termin:           Donnerstag, 16.03.2017; 19.00 Uhr

Mitglied der Jagdgenossenschaft Stäbelow sind die Eigentümer von bejagbaren Grundstücken im Bereich der Gemeinde Stäbelow sofern ihre Grundfläche nicht wegen der Grundstücksgröße von mehr als 75 ha einen Eigenjagdbezirk bildet.

Tagesordnung:
Weiterlesen Jagdgenossenschaft Stäbelow – Öffentliche Bekanntmachung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen hat in öffentlicher Sitzung am 12.01.2017 gemäß § 22 Abs. 1 und 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 in Verbindung mit § 51 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 in der zurzeit geltenden Fassung die Neubenennung einer Straße beschlossen.

Dies wird hiermit im Sinne von § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.09.2014 allgemein bekannt gegeben.

Festsetzung:

Für das Wohngebiet im Bereich des ehemaligen Sconto-Möbelhauses in Sievershagen soll die Straße den Namen

„Schlehenweg“

erhalten.

Weiterlesen Festsetzung eines Straßennamens in der Gemeinde Lambrechtshagen

Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde Lambrechtshagen öffentlich bekannt gemacht.
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Bekanntmachung der Gemeinde Lambrechtshagen 

Bebauungsplan Nr.1, 1. Änderung, Sondergebiet „Einkaufszentrum Ostseepark“

frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr.1, Sondergebiet „Einkaufszentrum Ostseepark“ zu ändern. Für die weitere Durchführung des Planverfahrens ist beabsichtigt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und dem Zweck der Planungen sowie den voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen findet im  Rahmen einer  Einwohnerversammlung

am 26.01.2017 um 18.30 Uhr 

im Gemeindezentrum Lambrechtshagen, Allershäger Str. 1 a

Weiterlesen Gemeinde Lambrechtshagen – Bebauungsplan Nr.1, 1. Änderung, Sondergebiet „Einkaufszentrum Ostseepark“

Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde Lambrechtshagen öffentlich bekannt gemacht.
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Bekanntmachung der Gemeinde Lambrechtshagen 

Bebauungsplan Nr. 29, Sondergebiet „Ziegenkrug“ 

frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 29, Sondergebiet „Ziegenkrug“ aufzustellen. Für die weitere Durchführung des Planverfahrens ist beabsichtigt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und dem Zweck der Planung sowie den voraussichtlichen Auswirkungen der Planung findet im Rahmen einer Einwohnerversammlung

am 26.01.2017 um 19.00 Uhr 

im Gemeindezentrum Lambrechtshagen, Allershäger Str. 1 a

Weiterlesen Gemeinde Lambrechtshagen – Bebauungsplan Nr. 29, Sondergebiet „Ziegenkrug“

Öffentliche Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2017
für die Gemeinden:
Papendorf, Pölchow, Kritzmow, Lambrechtshagen,  Stäbelow und Ziesendorf

 

Gemäß § 27 Abs.3 des Grundsteuergesetzes wird die Grundsteuer für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2017 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, hiermit öffentlich festgesetzt.
Die Grundsteuer 2017 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2017 fällig.
Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs.3 Grundsteuergesetz Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2017 in einem Betrag am 1. Juli 2017 fällig.
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Festsetzung treten für die Abgabenpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als ob ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Steuerbescheide kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Amt Warnow- West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow einzulegen.

Weiterlesen Amt – Öffentliche Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2017