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Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Papendorf lädt hiermit zu einer Versammlung der Jagdgenossen ein.
Ort: „Zum Bauernhaus Biestow“ Gasthaus GmbH
Am Dorfteich 16, 18059 Rostock-Biestow

Termin: Mittwoch, 14. Februar 2018, 19.00 Uhr

Der Jagdgenossenschaft Papendorf gehören die Eigentümer der Grundflächen, die zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, an (Jagdgenossen).

Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt gemäß § 9 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes mit der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch mit der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche (doppelte Mehrheit).

Die Jagdgenossen werden schon jetzt gebeten, Überlegungen zu geeigneten Kandidaten für den künftigen Jagdvorstand anzustellen und entsprechende Vorschläge in der Versammlung zu unterbreiten.

Weiterlesen Öffentliche Bekanntmachung – Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Papendorf

Folgende Sache wurde am 23.01.2018 als Fund gemeldet.

Fundnummer: II10 32 92/03-18

Funddatum: 23.01.2018

Aufbewahrung bis: 23.07.2018

Kategorie: Sonstiges

Beschreibung: pinkfarbenes Schlüsselband (mit Aufdruck Telekom-Werbung) mit 2 Schlüsseln

Fundort: Ort Kritzmow, vor Eingang Amtsgebäude Warnow-West

Weiterlesen Öffentliche Bekanntmachung eines Fundes

Folgende Sache wurde am 16.01.2018 als Fund gemeldet.

Fundnummer: II10 32 92/01-18
Funddatum: 12.01.2018
Aufbewahrung bis: 12.07.2018
Kategorie: Fahrrad
Beschreibung: 26-er Damenfahrrad
Marke: Künsting
Farbe: grün, vorn und hinten mit Einkaufskorb
Fundort: Lichtenhagen

Der Eigentümer wird hiermit aufgefordert, sein Recht am Eigentum an obiger Fundsache bis zum 12.07.2018 bei uns anzumelden.

Weiterlesen Öffentliche Bekanntmachung eines Fundes

Gemäß § 27 Abs.3 des Grundsteuergesetzes wird die Grundsteuer für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2018 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, hiermit öffentlich festgesetzt.

Die Grundsteuer 2018 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2018 fällig.

Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs.3 Grundsteuergesetz Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2018 in einem Betrag am 1. Juli 2018 fällig.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Festsetzung treten für die Abgabenpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als ob ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Steuerbescheide kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow einzulegen.

Falls Sie das Bankeinzugsverfahren nutzen möchten, können Sie den Vordruck zur Erteilung der Ermächtigung im Internet unter www.amt-warnow-west.de verwenden. Eine formlose Mitteilung Ihrer Einzugsermächtigung ist ebenfalls möglich.

Kritzmow, den 02.01.2018

Finanzverwaltung/SB Steuern