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Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13.07.2011 in der derzeit geltenden Fassung, wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.06.2022 und nach Anzeige beim Landrat des Landkreises Rostock als untere Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Siebente Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow erlassen:

 

Artikel 1
Änderung der Hauptsatzung

Die Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow vom 05.05.2011, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt „Der Landbote“ Nr. 5/19. Jahrgang vom 16.05.2011, geändert durch

  • die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow vom 03.11.2011, öffentlich bekannt gemacht durch das Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de am 08.11.2011 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden
  • die Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow vom 02.05.2013, öffentlich bekannt gemacht durch das Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de am 02.05.2013 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden
  • die Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow vom 24.07.2014, öffentlich bekannt gemacht durch das Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de am 31.07.2014 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden
  • die Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow vom 29.01.2015, öffentlich bekannt gemacht durch das Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de am 29.01.2015 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden
  • die Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow vom 26.09.2019, öffentlich bekannt gemacht durch das Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de am 26.09.2019 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden
  • die Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow (Korrektur) vom 03.12.2019, öffentlich bekannt gemacht durch das Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de am 05.03.2020 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden

wird wie folgt geändert:

 

  1. In § 4 Hauptausschuss wird in Absatz 2 folgender 3. Satz eingefügt:

Weiterhin obliegen dem Hauptausschuss die Aufgaben des Finanzausschusses mit den Aufgabengebieten

  • Finanz- und Haushaltswesen
  • Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben

 

  1. In § 5 Ausschüsse wird der Absatz 1 wie folgt neu gefasst:
  • Auf der Grundlage des § 36 KV M-V werden folgende Ausschüsse gebildet:
Name Aufgabengebiet Zusammensetzung
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt F-Planung, Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung, Hoch- und Tiefbau, Straßenangelegenheiten, Umwelt und Natur, Landschaftsschutz, Kleingartenanlagen, Ordnung, Sicherheit und Brandschutz 7 Mitglieder
Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales Betreuung der Vorschul- und Schuleinrichtungen, Kulturförderung, Sportentwicklung, Jugendförderung, Fremdenverkehr, Sozialwesen, Seniorenbetreuung 7 Mitglieder

Für die Mitglieder der Ausschüsse werden keine Stellvertreter gewählt. Neben einer Mehrheit von Mitgliedern der Gemeindevertretung können auch weitere sachkundige Einwohner in die beratenden Ausschüsse berufen werden.

 

  1. In § 8 Öffentliche Bekanntmachungen wird in Absatz 1 nach dem ersten Punkt ein weiterer Punkt eingefügt:
  • Verwaltungsakte über die Rubrik „Sonstige öffentliche Bekanntmachungen“

 

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

 

Kritzmow, 07.07.2022

 

Hans-Werner Bull
Bürgermeister

 

 

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow über die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 (VO/FV/40-007/2022) und die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2018 (VO/FV/40-008/2022) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow hat in ihrer Sitzung am 29.06.2022 den Jahresabschluss 2018 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2018 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Hans-Werner Bull
Bürgermeister

Weiterlesen Gemeinde Stäbelow – Jahresabschluss 2018