Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13.07.2011 in der derzeit geltenden Fassung, wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.06.2022 und nach Anzeige beim Landrat des Landkreises Rostock als untere Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Siebente Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow erlassen:
Artikel 1
Änderung der Hauptsatzung
Die Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow vom 05.05.2011, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt „Der Landbote“ Nr. 5/19. Jahrgang vom 16.05.2011, geändert durch
- die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow vom 03.11.2011, öffentlich bekannt gemacht durch das Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de am 08.11.2011 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden
- die Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow vom 02.05.2013, öffentlich bekannt gemacht durch das Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de am 02.05.2013 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden
- die Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow vom 24.07.2014, öffentlich bekannt gemacht durch das Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de am 31.07.2014 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden
- die Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow vom 29.01.2015, öffentlich bekannt gemacht durch das Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de am 29.01.2015 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden
- die Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow vom 26.09.2019, öffentlich bekannt gemacht durch das Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de am 26.09.2019 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden
- die Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow (Korrektur) vom 03.12.2019, öffentlich bekannt gemacht durch das Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West amt-warnow-west.de am 05.03.2020 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden
wird wie folgt geändert:
- In § 4 Hauptausschuss wird in Absatz 2 folgender 3. Satz eingefügt:
Weiterhin obliegen dem Hauptausschuss die Aufgaben des Finanzausschusses mit den Aufgabengebieten
- Finanz- und Haushaltswesen
- Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben
- In § 5 Ausschüsse wird der Absatz 1 wie folgt neu gefasst:
- Auf der Grundlage des § 36 KV M-V werden folgende Ausschüsse gebildet:
Name |
Aufgabengebiet |
Zusammensetzung |
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt |
F-Planung, Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung, Hoch- und Tiefbau, Straßenangelegenheiten, Umwelt und Natur, Landschaftsschutz, Kleingartenanlagen, Ordnung, Sicherheit und Brandschutz |
7 Mitglieder |
Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales |
Betreuung der Vorschul- und Schuleinrichtungen, Kulturförderung, Sportentwicklung, Jugendförderung, Fremdenverkehr, Sozialwesen, Seniorenbetreuung |
7 Mitglieder |
Für die Mitglieder der Ausschüsse werden keine Stellvertreter gewählt. Neben einer Mehrheit von Mitgliedern der Gemeindevertretung können auch weitere sachkundige Einwohner in die beratenden Ausschüsse berufen werden.
- In § 8 Öffentliche Bekanntmachungen wird in Absatz 1 nach dem ersten Punkt ein weiterer Punkt eingefügt:
- Verwaltungsakte über die Rubrik „Sonstige öffentliche Bekanntmachungen“
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Kritzmow, 07.07.2022
Hans-Werner Bull
Bürgermeister