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Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Amtes Warnow-West über die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 (Nr. 36-9/18) und die Entlastung des Amtsvorstehers (Nr. 37-9/18) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Der Amtsausschuss des Amtes Warnow-West hat in ihrer Sitzung am 21.06.2018 den Jahresabschluss 2014 festgestellt und dem Amtsvorsteher die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2014 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.Weiterlesen Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Amtes Warnow-West

Öffentliche Bekanntmachung

Einladung

Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Kritzmow lädt ein zu einer Versammlung der Jagdgenossen.

Termin:           ​23.07.2018
Beginn:           ​19.00 Uhr
Ort:                 ​Bibliotheksraum im Gemeindehaus Kritzmow (alte Schule) in 18198 Kritzmow, Schulweg 1

Weiterlesen Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Kritzmow lädt ein

Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde Papendorf öffentlich bekannt gemacht.
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Papendorf

Bekanntmachung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 „Schulsporthalle am Campus“ der Gemeinde Papendorf

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat in ihrer Sitzung am 03.05.2018 die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 „Schulsporthalle am Campus“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften dazu gemäß § 86 Landesbauordnung (LBauO M-V) beschlossen. Die Begründung zur Satzung einschließlich Umweltbericht wurde gebilligt.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften wird hiermit gemäß § 86 LBauO M-V bekannt gemacht. Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 tritt mit Ablauf der Bekanntmachungsfrist in Kraft. Jedermann kann die Satzung und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung sowie die der Satzung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen und DIN-Vorschriften) ab diesem Tage während der Dienststunden im Amtsgebäude des Amtes Warnow-West, Bauamt, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow sowie auf der Homepage des Amtes Warnow-West einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen.

Weiterlesen Gemeinde Papendorf – Bekanntmachung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 „Schulsporthalle am Campus“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow hat in ihrer Sitzung am 12.06.2018 den Jahresabschluss 2014 festgestellt und der Bürgermeisterin die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2014 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.Weiterlesen Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow über die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 (Nr. 79-19/18) und die Entlastung der Bürgermeisterin (Nr. 80-19/18) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf hat in ihrer Sitzung am 05.06.2018 den Jahresabschluss 2014 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2014 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Er liegt zusammen mit dem abschließenden Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Thomas Witt
Bürgermeister

 

Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V):

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf hat in ihrer Sitzung am 05.06.2018 den Beschluss über die Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 gefasst.

Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) 7 Tage im Amt Warnow-West, Zimmer 2.14, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow in der Zeit vom 11.06.2018 bis 17.06.2018 zu jedermanns Einsicht aus.Weiterlesen Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste der Gemeinde Ziesendorf für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow hat in ihrer Sitzung am 30.05.2018 den Jahresabschluss 2013 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2013 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Er liegt zusammen mit dem abschließenden Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Hans-Werner Bull
Bürgermeister

 

Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V):

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.