Nachfolgendes wurde amtlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde Papendorf öffentlich bekannt gemacht:
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Papendorf
Bekanntmachung der Genehmigung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 9b der Gemeinde Papendorf Gewerbegebiet „Sandkrug – nordwestlicher Teil“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat in ihrer Sitzung am 01.12.2016 die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 9b für das Gewerbegebiet „Sandkrug – nordwestlicher Teil“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften dazu gemäß § 86 Landesbauordnung (LBauO M-V) beschlossen. Die Begründung zur Satzung einschließlich Umweltbericht wurde gebilligt.
Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 9b wurde mit Schreiben vom 10.04.2017 vom Landrat des Landkreises Rostock mit Hinweisen genehmigt. Die Hinweise wurden beachtet.
Die Erteilung der Genehmigung des Bebauungsplans Nr. 9b wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften wird hiermit gemäß § 86 LBauO M-V bekannt gemacht. Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 9b tritt mit Ablauf der Bekanntmachungsfrist in Kraft. Jedermann kann die Satzung und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung ab diesem Tage während der Dienststunden im Amtsgebäude des Amtes Warnow-West, Bauverwaltung, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen.
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