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Folgende Sache wurde am 15.05.2020 als Fund gemeldet.

Fundnummer:                         II10 32 92/04-20
Funddatum:                            12.05.2020
Aufbewahrung bis:                 12.11.2020
Kategorie:                                 Fahrrad
Beschreibung:                         26-er Herrenfahrrad, Marke: Hermes, Farbe: dunkelbraun,
Gangschaltung, Ständer, nicht fahrbereit, ohne Kennzeichnung
Fundort:                                  Kritzmow

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Folgende Sache wurde am 14.05.2020 als Fund gemeldet.

 

Fundnummer:                         II10 32 92/03-20
Funddatum:                            14.05.2020
Aufbewahrung bis:                 14.11.2020
Kategorie:                                 Sonstiges
Beschreibung:                         1 hellbraunes Schmuck-Lederarmband mit Ornament-Emblem
und Magnetverschluss
Fundort:                                  Kritzmow, Wartebereich EMA / Amt Warnow-West

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Nachfolgendes ist amtlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde Lambrechtshagen öffentlich bekannt gemacht worden.
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Lambrechtshagen 

1.Änderung des Bebauungsplans Nr. 03 „Süderkamp“

hier: Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13a (3) BauGB 

Es ist beabsichtigt, den o.g. B-Plan zu ändern (1. Änderung).

Das Plangebiet liegt in Sievershagen südlich der B105 zwischen der Lambrechtshäger Straße und dem Ostseepark.

Der Bebauungsplan soll entsprechend § 13a (1) BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert werden.

Im Bauausschuss wurden die vorläufigen Planungsziele wie folgt festgelegt:

1) Bereich zwischen der Lambrechtshäger Straße und dem Lindenweg / Ahornweg (Baugebiete MI 4, WA 5):

– Überprüfung der Bauhöhenfestsetzung, Sicherung einer auf max. 2 Vollgeschosse begrenzten Höhenentwicklung

– Neubestimmung der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen)

– Überprüfung des Bedarfs und des Festsetzungserfordernisses für öff. Parkstände.

2) Bereich der östlichen Plangebietsgrenze:

– Anpassung der Geltungsbereichsgrenze an die Eigentums- und Nutzungsverhältnisse / Aufhebung des B-Plans bzgl. der Flst. 12/10, 13, 17

– Zulassung einer Nutzung der für Sukzessionszwecke festgesetzten Grünfläche (Flst. 10/2, 11) als Polderfläche bei Starkregenereignissen (Umsetzung Hochwasserschutzkonzept).

Die Änderungsbereiche sind anliegend auch in den Ausschnitten aus dem rechtskräftigen B-Plan Nr. 3 und im Luftbild gekennzeichnet.

Zu der beabsichtigten 1. Änderung des B-Plans Nr. 03 kann jedermann bis zum 29.05.2020 Anregungen und Hinweise schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Gemeinde Lambrechtshagen zur Adresse Amt Warnow-West, 18198 Kritzmow, Schulweg 1a  vorbringen.

 Lambrechtshagen,  30.04.2020

 

H. Kutschke
Bürgermeister

 

Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am:            05.05.2020

abzunehmen ab:           27.05.2020

Unterschrift, Dienstsiegel

 

abgenommen am:         ………………

Unterschrift, Dienstsiegel

 


Nachfolgendes ist amtlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde Lambrechtshagen öffentlich bekannt gemacht worden.
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Lambrechtshagen

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 „In de Wischen“
hier: Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13a (3) BauGB

Die Gemeindevertretung hat beschlossen, den o.g. B-Plan zu ändern (3. Änderung).

Das Plangebiet liegt in Lambrechtshagen nördlich der Dorfstraße und westlich der Allershäger Straße (K 11).

Der Bebauungsplan soll entsprechend § 13a (1) BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert werden.

Als Planungsziel wird die Sicherung einer Regenwasserablaufbahn ausgehend von der Wendeanlage der Straße ‚In de Wischen‘ in Richtung Dorfstraße und eine Anpassung der straßenseitigen Baugrenze entlang der Dorfstraße an den Gebäudebestand angestrebt (s.u., Planausschnitt, Luftbild).

Weiterlesen Gemeinde Lambrechtshagen – 3. Änderung B-Plan Nr. 11; Unterrichtung

Nachfolgendes ist amtlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde Lambrechtshagen öffentlich bekannt gemacht worden.
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Lambrechtshagen Änderung des Bebauungsplans Nr. 5.4 „Hahnenkamp-Erweiterung“ in Sievershagen vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB – frühzeitige Beteiligung

Die Gemeinde Lambrechtshagen beabsichtigt, den Bebauungsplans Nr. 5.4 „Hahnenkamp-Erweiterung“, der in der Fassung der 1. Änderung seit dem 07.09.2002 rechtskräftig ist, erneut zu ändern. Der Änderungsbereich umfasst die Flurstücke 82/56, 82/62-64, 82/67-68, 82/70, 82/74 und 82/75 der Flur 1 der Gemarkung Sievershagen. (siehe Abbildung)

Die beabsichtigte Änderung betrifft den südwestlichen Bereich des Bebauungsplans Nr. 5.4 mit dem Baufeld 2 (WA) und die umliegenden Grünflächen. Die Baugebietsfläche soll erweitert werden, Pflanzgebote auf Privatgrund sollen aufgehoben und der Ausgleich durch Ökopunkte realisiert werden. Eine Wasserfläche (künstlich angelegter Teich) entfällt.

Grundzüge der Planung werden nicht berührt. Es ist nicht vorgesehen, Art und Maß der baulichen Nutzung zu ändern. Daher kann das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB angewendet werden. Von einer Umweltprüfung und dem Umweltbericht kann abgesehen werden. Eine zusammenfassende Erklärung zu den Umweltbelangen ist nicht erforderlich.Weiterlesen Gemeinde Lambrechtshagen – 2. Änderung B-Plan Nr. 5.4; frühzeitige Beteiligung

Folgende Sache wurde am 08.04.2020 als Fund gemeldet.

 

Fundnummer:                         II10 32 92/02-20

Funddatum:                            20.03.2020

Aufbewahrung bis:                 20.09.2020

Kategorie:                               Sonstiges

Beschreibung:                        1 ABUS Sicherheitsschlüssel (mit Reg.-Nr.) befestigt an
rotem Schlüsselband mit kleiner Taschenlampe

Fundort:                                  Ort Sievershagen, Rostocker Straße, Höhe MB-Nutzfahrzeuge
auf dem Gehweg

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Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow über die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 (Nr. 20-5/20) und die Entlastung des Bürgermeisters (Nr. 21-5/20) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow hat in ihrer Sitzung am 31.03.2020 den Jahresabschluss 2015 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2015 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen sowie der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses werden auf der Internetseite der Gemeinde unter der Rubrik sonstige öffentliche Bekanntmachungen Mai 2020 veröffentlicht.

Der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West liegt vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

Leif Kaiser
Bürgermeister

 

Anlagen

 

Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V):

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.