Wir suchen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die uns bei der Durchführung der vorgezogenen Wahl des Bundestages (voraussichtlich am 23.02.2025) in ihrer Gemeinde unterstützen!
Voraussetzung dafür ist, dass Sie Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind und am Wahltag
das 18. Lebensjahr vollendet haben,
seit mindestens 37 Tagen in der Kommune Ihre Hauptwohnung haben,
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
nicht bereits in einem anderen Wahlorgan Mitglied sind,
nicht selbst Wahlbewerber/in, Vertrauensperson eines Wahlvorschlags oder dessen Stellvertreter/in sind.
Der Einsatz in einem Wahllokal erfolgt durch Berufung zum/zur Wahlvorsteher/in, stellv. Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in, stellv. Schriftführer/in oder als Beisitzer/in. Der Wahlvorstand erhält durch das Amt Warnow-West im Rahmen einer Schulung eine Einführung in seine Tätigkeit.
Folgende Aufwandsentschädigungen werden für den Wahltag gezahlt:
· Wahlvorsteher/in: 90,00 EUR
· stellv. Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in, stellv. Schriftführer/in: 80,00 EUR
· Mitglieder/in der Wahlvorstände (Beisitzer): 70,00 EUR
Senden Sie Ihre Bereitschaftserklärung an das Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow bzw. per E-Mail an wahlen@warnow-west.de unter Angabe Ihres Namens, Vornamens, Geburtsdatums, Ihrer Anschrift und telefonischen Erreichbarkeit.
Weitere Informationen zu Terminen für den Wahltag werden auf der Internetseite www.amt-warnow-west.de/wahlen/ durch das Amt Warnow-West schnellstmöglich bekannt gemacht
Kritzmow, 15.11.2024
Jörg Blotenberg
Gemeindewahlleiter