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Fundnummer:                        II10 32 92/20-17

Funddatum:                            09.10.2017

Aufbewahrung bis:                09.04.2018

Kategorie:                                Fahrrad

Beschreibung:                        26-er Damenfahrrad,

Marke: Senator, Farbe:        silber, mit Gepäckträger, Ständer und Lenkerkorb

Zustand:                                  fahrbereit

Fundort:                                  im Ort Lichtenhagen-Dorf

 

Der Eigentümer wird hiermit aufgefordert, sein Recht am Eigentum an obiger Fundsache bis zum 09.04.2018 bei uns anzumelden.

Meldet sich der Eigentümer innerhalb dieser Meldefrist nicht, so hat der Finder/die Finderin Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht vom Finder/von der Finderin nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird per Gesetz die Gemeinde des Fundorts selbst Eigentümerin der Sachen.

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wird über die Fundsache anderweitig verfügt.

Wenn Sie vermuten, dass es sich hierbei um Ihr Eigentum handelt, wenden Sie sich bitte unter Angabe der oben genannten Fundnummer an das:

 

Amt Warnow-West

Fachbereich Bürgerdienste

Siegfried Fittkau

Schulweg 1A

18198 Kritzmow

Tel.:     038207 633 54

Fax:     038207 633 29

E-Mail:  s.fittkau@warnow-west.de

www.amt-warnow-west.de

Folgende Sache wurde am 26.10.2017 als Fund gemeldet.

Fundnummer:                        II10 32 92/21-17

Funddatum:                            09.10.2017

Aufbewahrung bis:                09.04.2018

Kategorie:                                Fahrrad

Beschreibung:                        28-er Herrenfahrrad,

Marke: Mars, Farbe:             silber, Shimano-Schaltung, mit Gepäckträger

Zustand:                                  fahrbereit

Fundort:                                  im Ort Lichtenhagen-Dorf

 

Der Eigentümer wird hiermit aufgefordert, sein Recht am Eigentum an obiger Fundsache bis zum 09.04.2018 bei uns anzumelden.

Meldet sich der Eigentümer innerhalb dieser Meldefrist nicht, so hat der Finder/die Finderin Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht vom Finder/von der Finderin nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird per Gesetz die Gemeinde des Fundorts selbst Eigentümerin der Sachen.

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wird über die Fundsache anderweitig verfügt.

Wenn Sie vermuten, dass es sich hierbei um Ihr Eigentum handelt, wenden Sie sich bitte unter Angabe der oben genannten Fundnummer an das:

 

Amt Warnow-West

Fachbereich Bürgerdienste

Siegfried Fittkau

Schulweg 1A

18198 Kritzmow

Tel.:     038207 633 54

Fax:     038207 633 29

E-Mail:  s.fittkau@warnow-west.de

www.amt-warnow-west.de

Folgende Sache wurde am 26.10.2017 als Fund gemeldet.

Fundnummer:                        II10 32 92/19-17

Funddatum:                            09.10.2017

Aufbewahrung bis:                 09.04.2018

Kategorie:                                Fahrrad

Beschreibung:                        28-er Damenfahrrad,

Marke: Fischer, Farbe:         rot, mit Gepäckträger und Ständer

Zustand:                                  nicht fahrbereit

Fundort:                                  im Ort Lichtenhagen-Dorf

 

Der Eigentümer wird hiermit aufgefordert, sein Recht am Eigentum an obiger Fundsache bis zum 09.04.2018 bei uns anzumelden.

Meldet sich der Eigentümer innerhalb dieser Meldefrist nicht, so hat der Finder/die Finderin Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht vom Finder/von der Finderin nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird per Gesetz die Gemeinde des Fundorts selbst Eigentümerin der Sachen.

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wird über die Fundsache anderweitig verfügt.

Wenn Sie vermuten, dass es sich hierbei um Ihr Eigentum handelt, wenden Sie sich bitte unter Angabe der oben genannten Fundnummer an das:

 

Amt Warnow-West

Fachbereich Bürgerdienste

Siegfried Fittkau

Schulweg 1A

18198 Kritzmow

Tel.:     038207 633 54

Fax:     038207 633 29

E-Mail:  s.fittkau@warnow-west.de

www.amt-warnow-west.de

 

 

Folgende Sache wurde am 17.09.2017 als Fund gemeldet.

Fundnummer:                        II10 32 92/18-17

Funddatum:                            16.09.2017

Aufbewahrung bis:                 16.03.2018

Kategorie:                                Fahrrad

Beschreibung:                        28-er Damenfahrrad,

Marke: CALVIN, Farbe:       grün-silber, mit Lenkerkorb, Gepäckträger und Ständer

Zustand:                                  fahrbereit

Fundort:                                  im Ort Kritzmow

 

Der Eigentümer wird hiermit aufgefordert, sein Recht am Eigentum an obiger Fundsache bis zum 16.03.2018 bei uns anzumelden.

Meldet sich der Eigentümer innerhalb dieser Meldefrist nicht, so hat der Finder/die Finderin Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht vom Finder/von der Finderin nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird per Gesetz die Gemeinde des Fundorts selbst Eigentümerin der Sachen.

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wird über die Fundsache anderweitig verfügt.

Wenn Sie vermuten, dass es sich hierbei um Ihr Eigentum handelt, wenden Sie sich bitte unter Angabe der oben genannten Fundnummer an das:

 

Amt Warnow-West

Fachbereich Bürgerdienste

Siegfried Fittkau

Schulweg 1A

18198 Kritzmow

Tel.:     038207 633 54

Fax:     038207 633 29

E-Mail:  s.fittkau@warnow-west.de

www.amt-warnow-west.de

Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde Lambrechtshagen öffentlich bekannt gemacht.

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Lambrechtshagen

 

Satzung der Gemeinde Lambrechtshagen über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 10.1, Mischgebiet „Alt Sievershagen“, 3. Änderung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen hat aufgrund von § 5 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V 2011, S. 777) und der §§ 14 und 15 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBI. I s. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBI I S. 1748) in ihrer Sitzung am 15.10.2015 eine Satzung über eine Veränderungssperre für den nach § 2 definierten räumlichen Geltungsbereich beschlossen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen hat aufgrund von § 5 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V 2011, S. 777) und des § 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBI. I s. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBI I S. 2808) in ihrer Sitzung am 12.10.2017 eine Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den nach § 2 definierten räumlichen Geltungsbereich beschlossen.

§ 1 Zu sichernde Planung

Die Gemeindevertretung hat am 15.10.2015 den Aufstellungsbeschluss für die dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10.1, Mischgebiet „Alt Sievershagen“ in Sievershagen gefasst. Zur Sicherung der Planung wurde für das in § 2 bezeichnete Gebiet eine Veränderungssperre erlassen.

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich

Die Wirkung der Veränderungssperre erstreckt sich auf die Baugebiete 1 und 4 des Bebauungsplanes Nr. 10.1, Mischgebiet „Alt Sievershagen“, 3. Änderung.

§ 3 Rechtswirkungen der Veränderungssperre

(1) In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen

a, Vorhaben im Sinne des § 29 des Baugesetzbuches nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;

b, Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht durchgeführt werden.

(2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von Absatz 1 eine Ausnahme zugelassen werden.

(3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind oder mit deren Ausführung nach Maßgabe des Bauordnungsrechts vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher rechtmäßig ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

§ 4 Geltungsdauer der Veränderungssperre

(1) Die Verlängerung der Veränderungssperre tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie wird mit Ablauf des 09.11.2017 wirksam. Sie tritt nach Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung außer Kraft.

(2) Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald das Verfahren der 3. Änderung des B-Planes Nr. 10.1 rechtsverbindlich abgeschlossen ist.Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die fristgemäße Geltungsmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für durch die Veränderungssperre eingetretene Vermögensnachteile sowie auf die Vorschriften des § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V über die fristgemäße Geltendmachung von Verstößen gegen Verfahrens- und Formvorschriften wird hingewiesen.

 

Anlage: Übersicht zum räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre

Kritzmow, 23.10.2017

H. Kutschke

Bürgermeister

 

Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am:         26.10.2017

abzunehmen ab:        10.11.2017                             __________________________

Unterschrift, Dienstsiegel

 

abgenommen am:      _________                             __________________________

Datum                                    Unterschrift, Dienstsiegel

 

Anlage: Übersicht zum räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre

Anlage zur Bekanntmachung

 

Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde Lambrechtshagen öffentlich bekannt gemacht.

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Lambrechtshagen

Bebauungsplan Nr. 26.1 – 2. Änderung Gewerbegebiete südlich der B 105 in Sievershagen

 

Inkraftsetzung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen hat in ihrer Sitzung am 04.05.2017 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26.1 – Gewerbegebiete südlich der B 105 in Sievershagen – als Satzung beschlossen und die zugehörige Begründung gebilligt.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Die Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des letzten Tages der Aushangfrist bewirkt.

Damit tritt die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26.1 – 2. Änderung – Gewerbegebiete südlich der B 105 in Sievershagen – nach Ablauf des letzten Tages der Aushangfrist in Kraft.

Jedermann kann die rechtskräftige Satzung und die zugehörige Begründung ab diesem Tag im Amt Warnow-West, Bauverwaltung, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, während der Dienstzeiten einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen.

Es wird darauf hingewiesen, dass

  • eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis zum Flächennutzungsplan
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Lambrechtshagen geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S.777) enthalten oder auf Grund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde Lambrechtshagen geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend hiervon stets geltend gemacht werden.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Kritzmow, 23.10.2017

H. Kutschke

Bürgermeister

 

Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am:            24.10.2017

abzunehmen ab:           08.11.2017                    ____________________

Unterschrift, Dienstsiegel

 

 

abgenommen am:         ………………                   ____________________

Unterschrift, Dienstsiegel

Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.10.2017.

Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg – Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der derzeit geltenden Fassung wird die nachstehende Straße unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG-MV mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Weiterlesen Gemeinde Lambrechtshagen – Widmungsverfügungen

Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.10.2017.

Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg – Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der derzeit geltenden Fassung wird die nachstehende Straße unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG-MV mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Weiterlesen Gemeinde Lambrechtshagen – Widmungsverfügung

Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen öffentlich bekannt gemacht.
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Öffentliche Bekanntmachung
der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Bebauungsplan Nr. 20.1 – 1. Änderung
„Wohngebiet Am Ostseestrand“ in Elmenhorst

Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen in der Sitzung am 28.09.2017 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20.1 „Wohngebiet Am Ostseestrand“ und der Entwurf der Begründung liegen

vom 09.11. 2017 bis zum 11.12. 2017

im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, während der Dienst- und Öffnungszeiten öffentlich aus.

Weiterlesen Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – B-Plan Nr. 20.1; 1. Änderung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat in öffentlicher Sitzung am 05.10.2017 gemäß § 22 Abs. 1 und 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 in Verbindung mit § 51 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 in der zurzeit geltenden Fassung die Neubenennung von Straße beschlossen.

Dies wird hiermit im Sinne von § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.09.2014 allgemein bekannt gegeben.

Weiterlesen Festsetzung von Straßennamens in der Gemeinde Papendorf

Verlängerung der Aufstellung der Vorschlagslisten zur Schöffenwahl für die Amtszeit von 2019 bis 2023 – Bewerbungen sind noch bis zum 26.01.2018 möglich.
(betrifft die Gemeinden Elmenhorst/Lichtenhagen, Stäbelow und Ziesendorf)


Im ersten Halbjahr 2018 sind bundesweit die Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 zu wählen. Gesucht werden in der

Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen                    5
Gemeinde Kritzmow                                                 4
Gemeinde Lambrechtshagen                                  3
Gemeinde Papendorf                                                3
Gemeinde Pölchow                                                    1
Gemeinde Stäbelow                                                   2
Gemeinde Ziesendorf                                                2

Frauen und Männer, die am Amts- und Landgericht Rostock als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Weiterlesen Aufstellung der Vorschlagslisten zur Schöffenwahl für die Amtszeit von 2019 bis 2023

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in öffentlicher Sitzung am 28. September 2017 gemäß § 22 Abs. 1 und 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in Verbindung mit § 51 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) die Neubenennung einer Straße beschlossen.

Dies wird hiermit im Sinne von § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M-V) allgemein bekannt gegeben.

Weiterlesen Festsetzung eines Straßennamens in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Beschluss der Gemeindevertretung vom 05.10.2017.
Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg – Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der derzeit geltenden Fassung wird die nachstehende Straße unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG-MV mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Weiterlesen Gemeinde Papendorf – Widmungsverfügung

Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde Lambrechtshagen öffentlich bekannt gemacht.
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Öffentliche Bekanntmachung
der Gemeinde Lambrechtshagen

Satzung der Gemeinde Lambrechtshagen über eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 30, Wohngebiet „Alt Sievershagen“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen hat aufgrund von § 5 der Kommunalverfassung M-V vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V 2011, S. 777) und der §§ 14 und 15 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBI. I s. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBI I S. 2808) in ihrer Sitzung am 12.10.2017 folgende Satzung beschlossen:

Weiterlesen Gemeinde Lambrechtshagen – Satzung der Gemeinde über eine Veränderungssperre für den B-Plan Nr. 30

Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde Lambrechtshagen öffentlich bekannt gemacht.
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Öffentliche Bekanntmachung
der Gemeinde Lambrechtshagen

Bebauungsplan Nr. 30, Wohngebiet „Alt Sievershagen“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen hat in ihrer Sitzung am 12.10.2017 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 30, Wohngebiet „Alt Sievershagen“ beschlossen.

Die Gemeinde strebt mit dem Aufstellungsverfahren folgendes Planungsziel an:

  • Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes, zur Errichtung von Eigenheimen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch Wohnbebauung
  • im Osten durch die Straße Alt Sievershagen
  • im Süden durch Wohnbebauung und
  • im Westen durch die Straße Steinfulgen.

Weiterlesen Gemeinde Lambrechtshagen – B-Plan Nr. 30, Aufstellungsbeschluss

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 28.09.2017 den Jahresabschluss 2012 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2012 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Er liegt zusammen mit dem abschließenden Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Horst Harbrecht
Bürgermeister

Weiterlesen Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen über die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 (Nr. 71-12/17) und die Entlastung des Bürgermeisters (Nr. 72-12/17 ) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Beschluss der Gemeindevertretung vom: 26.09.2017

Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg – Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der derzeit geltenden Fassung wird die nachstehende Straße unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG-MV mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Weiterlesen Gemeinde Kritzmow – Widmungsverfügung

Beschluss der Gemeindevertretung: 26.09.2017.

Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg – Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der derzeit geltenden Fassung wird die nachstehende Straße unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG-MV mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Weiterlesen Gemeinde Kritzmow – Widmungsverfügung

Beschluss der Gemeindevertretung: 26.09.2017

Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg – Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der derzeit geltenden Fassung wird die nachstehende Straße unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG-MV mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Weiterlesen Gemeinde Kritzmow – Widmungsverfügung

Beschluss der Gemeindevertretung: 26.09.2017

Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg – Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der derzeit geltenden Fassung wird die nachstehende Straße unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG-MV mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Weiterlesen Gemeinde Kritzmow – Widmungsverfügung

Beschluss der Gemeindevertretung: 26.09.2017

Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg – Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der derzeit geltenden Fassung wird die nachstehende Straße unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG-MV mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Weiterlesen Gemeinde Kritzmow – Widmungsverfügung

Beschluss der Gemeindevertretung vom: 26.09.2017

Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg – Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der derzeit geltenden Fassung wird die nachstehende Straße unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG-MV mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Weiterlesen Gemeinde Kritzmow – Widmungsverfügung