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Informationen zur Bundestagswahl am 23.02.2025

  •  alle Wahlberechtigten erhalten in den nächsten Tagen Ihre Wahlbenachrichtigung per Post

 

Möglichkeiten zur Beantragung der Briefwahl

  • online mit Hilfe des QR-Codes (Rückseite der Wahlbenachrichtigung)
  • Nutzung des Vordrucks auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, ausgefüllt an das Amt Warnow-West zurücksenden bis zum 21.02.2025 um 15:00 Uhr
  • formlos per Post oder E-Mail (wahlen@warnow-west.de) an das Amt Warnow-West mit Nennung Vor- und Nachname, Wohnanschrift und Geburtsdatum bis spätestens 21.02.2025 um 15:00 Uhr
  • eine telefonische Beantragung der Briefwahl ist nicht möglich

 

Bearbeitung der Briefwahlanträge

  • die Briefwahlunterlagen werden (voraussichtlich) erst ab dem 11.02.2025 durch das Amt Warnow-West an die Antragsteller verschickt bzw. während der Öffnungszeiten zur Abholung bereitgestellt
  • die (Brief-)Wahl ist während der Öffnungszeiten des Amtes (voraussichtlich) ab dem 11.02.2025 vor Ort möglich – ein Wahllokal ist eingerichtet

 

  • die Wahlbriefe müssen am Wahltag (23.02.2025) bis spätestens 18:00 Uhr im Amt Warnow-West vorliegen

 

Ihr Wahlteam

Wir suchen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die uns bei der Durchführung der vorgezogenen Wahl des Bundestages (voraussichtlich am 23.02.2025) in ihrer Gemeinde unterstützen!

Voraussetzung dafür ist, dass Sie Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind und am Wahltag

das 18. Lebensjahr vollendet haben,
seit mindestens 37 Tagen in der Kommune Ihre Hauptwohnung haben,
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
nicht bereits in einem anderen Wahlorgan Mitglied sind,
nicht selbst Wahlbewerber/in, Vertrauensperson eines Wahlvorschlags oder dessen Stellvertreter/in sind.
Der Einsatz in einem Wahllokal erfolgt durch Berufung zum/zur Wahlvorsteher/in, stellv. Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in, stellv. Schriftführer/in oder als Beisitzer/in. Der Wahlvorstand erhält durch das Amt Warnow-West im Rahmen einer Schulung eine Einführung in seine Tätigkeit.

Folgende Aufwandsentschädigungen werden für den Wahltag gezahlt:

· Wahlvorsteher/in: 90,00 EUR
· stellv. Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in, stellv. Schriftführer/in: 80,00 EUR
· Mitglieder/in der Wahlvorstände (Beisitzer): 70,00 EUR

Senden Sie Ihre Bereitschaftserklärung an das Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow bzw. per E-Mail an wahlen@warnow-west.de unter Angabe Ihres Namens, Vornamens, Geburtsdatums, Ihrer Anschrift und telefonischen Erreichbarkeit.

Weitere Informationen zu Terminen für den Wahltag werden auf der Internetseite www.amt-warnow-west.de/wahlen/ durch das Amt Warnow-West schnellstmöglich bekannt gemacht

Kritzmow, 15.11.2024
Jörg Blotenberg
Gemeindewahlleiter