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Die Gemeindewahlleiterin – Mandatsverzicht eines Gemeindevertreters in der Gemeinde Kritzmow

Herr Werner Krause hat am 29.03.2016 den Verzicht seines Mandates als Gemeindevertreter der Gemeinde Kritzmow mit Wirkung vom 01.04.2016 erklärt.

Gemäß § 46 Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit § 34 Landes- und Kommunalwahlgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern geht der Sitz auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages über, auf dem der Ausgeschiedene gewählt worden ist. Herr Krause wurde als Bewerber der Partei Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) gewählt. Das es keine Ersatzperson auf dieser Liste gibt, bleibt der Sitz in der Gemeindevertretung unbesetzt.

 

Hildegard Schulz
Gemeindewahlleiterin