endgültige Wahlergebnisse Bürgermeisterwahl Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
BEKANNTMACHUNG des endgültigen Wahlergebnisses des gewählten Bürgermeisters der Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern am 25. Mai 2014 (§ 68 des LKWG M-V)
1. Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02. Juni 2014 das endgültige Wahlergebnis im Wahlgebiet Elmenhorst/Lichtenhagen ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:
Zahl der Wahlberechtigten: | Zahl der Wähler: | Zahl der gültigen Stimmen: | Zahl der ungültigenStimmen: |
3477 | 2175 | 2141 | 34 |
2. Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters
Die Zahlen der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen und die Zahl der Sitze, die den einzelnen Wahlvorschlagsträgern insgesamt zustehen, verteilen sich wie folgt:
Lfd. Nr. |
Name der Partei/Wählergruppe Name des Einzelkandidaten | Kurzbe-zeichnung | Name des Bewerbers | Stimmenzahl |
1 | Christlich Demokratische Union Deutschlands | CDU | Harbrecht, Horst | 1112 |
2 | DIE LINKE | DIE LINKE | Bahls, Hans-Joachim | 484 |
3 | Wählergruppe Elmenhorst-Lichtenhagen „Das Dorf“ | WG „Das Dorf“ | May, Burkhard | 545
|
|
|
insgesamt | 2141 |
Somit ist Herr Horst Harbrecht nach § 68 LKWG M-V als Bürgermeister gewählt.
3. Nach § 35 LKWG M-V kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes und die Rechtsaufsichtsbehördegegen die Gültigkeit der Wahl binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Bekanntmachung desWahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe derGründe beim Wahlleiter zu erheben. Der Wahleinspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Kritzmow, 03.06.2014
Gemeindewahlleiterin