Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – B-Plan Nr. 2 „Gauswisch“ 1. Änderung
Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen öffentlich bekannt gemacht.
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Bekanntmachung
der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
Bebauungsplan Nr. 2, Wohngebiet „Gauswisch“ in Elmenhorst, 1. Änderung
erneute Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen in der Sitzung am 13.10.2016 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2, Wohngebiet „Gauswisch“ und der Entwurf der Begründung haben vom 22.12.2016 bis zum 23.01.2017 öffentlich ausgelegen. Durch Berücksichtigung von Anregungen wurde der Entwurf geändert und liegt mit der Begründung
vom 30.03.2017 bis zum 02.05.2017
im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, während der Dienst- und Öffnungszeiten erneut öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 findet im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB statt. Vom Umweltbericht wird abgesehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Kritzmow, 07.03.2017
H. Harbrecht
Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk
ausgehängt am: 08.03.2017
abzunehmen ab: 23.03.2017 _____________________
Unterschrift, Dienstsiegel
abgenommen am: …………………. _____________________
Unterschrift, Dienstsiegel
Anlage:
Übersicht zum Plangeltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Elmenhorst-Lichtenhagen